Anzeige möglich?

3 Antworten

Eine strafrechtliche Relevanz könnte vorliegen, ich würde es von einem Anwalt prüfen lassen und bei Unklarheiten gerne deine örtliche Polizei aufsuchen

Wenn du nicht möchtest dass Leute Zugriff auf die Bilder deines Kindes haben, würde ich dir vorschlagen sie nicht für alle Welt sichtbar in deiner Story zu veröffentlichen.

Und ja, der WhatsApp Status zählt dazu.


Eingeschichtet 
Beitragsersteller
 30.05.2025, 11:10

Zählt Familie, Vater des Kindes, beste Freundin und dieser Bekannte also als „alle Welt“ für dich, ja?😉

§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Das Anfertigen, Speichern oder Weiterleiten von Bild- oder Videoaufnahmen eines Kindes ohne die Zustimmung der sorgeberechtigten Person(en) kann unter § 201a Abs. 1 StGB fallen. Dies gilt insbesondere, wenn diese Aufnahmen in einem höchstpersönlichen Lebensbereich (wie etwa zu Hause, beim Spielen etc.) entstanden sind. Das Anfertigen oder Weiterleiten solcher Aufnahmen kann strafbar sein, insbesondere wenn sie ohne Einwilligung erfolgten und dem Kind dadurch ein Nachteil entsteht oder entstehen kann.

§ 22 KunstUrhG – Recht am eigenen Bild

Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Für minderjährige Kinder ist die Einwilligung der sorgeberechtigten Person(en) erforderlich. Eine Weitergabe an Dritte (wie im Fall von Julia und Max durch Screenshots und Weiterleitung über Snapchat) ist ohne diese Einwilligung rechtswidrig.

§ 823 BGB – Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung

Das unbefugte Speichern, Weiterleiten oder Verbreiten von Bildern kann auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen. In einem solchen Fall kann gemäß § 823 Abs. 1 BGB ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Hierzu zählt auch ein Anspruch auf Unterlassung und ggf. Löschung der unrechtmäßig verbreiteten Inhalte.

Zusammenfassung:

Wenn Julia und Max Fotos oder Videos deines Kindes aus deiner Story ohne deine ausdrückliche Einwilligung gescreenshotet, gespeichert und weitergeleitet haben, könnte dies sowohl strafrechtlich (§ 201a StGB) als auch zivilrechtlich (§ 823 BGB, § 22 KunstUrhG) relevant sein. Du hast das Recht, gegen diese Handlungen vorzugehen – sowohl durch Anzeige bei der Polizei als auch zivilrechtlich mit einer Abmahnung oder Unterlassungsklage.

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