Anzahlung einer Rechnung

6 Antworten

Nochmal etwas genauer:

Es muss eine Anzahlung geleistet werden für eine Handwerker-Dienstleistung. Neue, unbekannte Kunden müssen eine Anzahlung leisten. Wenn der Handwerker kommt zeiht er den Betrag gleich ein.

Muss der Betrag nun wenn ich SPÄTER eine Rechnung bekomme netto oder brutto abgezogen werden? Versteht ihr?

Wie hast du denn die erhaltene Anzahlung gebucht? So wie du das beschreibst vermutlich nur als reinen Geldeingang ohne Mehrwertsteuerbuchung. In diesem Falle ziehst du den erhaltenen Anzahlungsbetrag einfach von deinem Bruttowert auf der Rechnung ab. Die Rechung sieht in diesem Falle so aus:

Nettobetrag: 1.000,00 EUR
MWSt. 19% : 190,00 EUR
Bruttobetrag: 1.190,00 EUR

davon als Anzahlung erhalten: 200,00 EUR
noch zu überweisen: 980,00 EUR

Welling  31.12.2010, 17:08

Pegasus, rechne nochmal nach. Ich meine, er muss 952 bezahlen. Wenn Nettorechnung: 1000 - 200 Anzahlung = 800 + 152 Mwst = 952. Brutto wie von mir dargestellt 1190-238 =952.

Natürlich ändert dies nichts an der MWS. Der Rechnungsbetrag bleibt immer gleich! Anzahlungen werden davon eben abgezogen, aber an der Gesamtsumme ändert sich nichts

Nimm an, die Gesamtleistung beträgt 1000 + 190 Mwst, also Rechnungsbetrag 1190. Die Anzahlung beträgt 200 + 38 Mwst, also 238. Diesen Bruttobetrag ziehst du dann bei Bezahlung von dem Rechnungsbetrag ab und überweist.

kommt drauf an, ob auf die Anzahlung schon Umsatzsteuer gezahlt wurde oder nicht.