Anwalt schon beim Widerspruch?
Wenn man gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen möchte, ist es dann empfehlenswert schon in diesem Stadium einen Anwalt zu beauftragen, damit dieser den Widerspruch formuliert, um möglichst genau die Gründe aufzuführen und keine Fehler zu begehen oder sollte man den Widerspruch noch alleine einreichen und bei einer Ablehnung und der Klage dann erst einen Anwalt aufsuchen? Sind die Chancen auf Erfolg des Widerspruchs höher eurer Erfahrung nach?
4 Antworten
leg den widerspruch erst mal selbst ein, sparrt kosten und ist meistens sofort wirkungsvoll. Wenn der Widerspruch aber nicht hilf, dann würde ich den Anwalt einschalten
Mal von den Kosten abgesehen, nur in Hinsicht auf Erfolgschancen.
Hallo, hier ist die Frage wogegen Du einen Widerspruch einlegen willst?
Warum wurde der Bescheid denn nun genau abgelehnt? Du kannst dir eine Rechtsberatung beim Anwalt holen.
Weil Studenten praktisch keinen Anspruch auf Hartz 4 haben, weil sie Anspruch auf Bafög haben. Ob man Bafög tatsächlich bekommt oder nicht spielt keine Rolle. Allerdings widersprechen sich einige Formulierungen in den Hartz 4 Gesetzen meiner Ansicht nach.
Als Student hast du tatsächlich keinen Anspruch auf Hartz4.Du hast BaföG zu beantragen, was dir auch dann gewährt und gezahlt wird.Hier wird dein Einkommen und das deiner Eltern zugrunde gelegt. Wenn du noch einen Anspruch auf Unterhalt von deinen Eltern hast, musst du diese einfordern.
Also bei solchen Antworten wünsche ich mir immer, dass der Schreibende sie sich lieber gespart hätte. Der Tatsache, dass ich Hartz 4 beantrage kann man doch schon entnehmen, dass ich kein Bafög bekomme, also es definitiv schon beantragt habe und das ich keinen Anspruch darauf habe, ist mir auch bewusst. daher möchte ich ja rechtlich dagegen vorgehen! Was hat mir nun deine dumme Antwort gebracht und wozu hast du sie mir geschrieben?
Du solltest bei deiner nächsten Fragen mehr Informationen liefern und nicht pauschal schreiben. Genauso deine frechen Kommentare sind hier nicht gewünscht und angebracht. Wenn du so einen Widerspruch schreibst wie hier Fragen stellst, wundert mich nichts mehr.
Ich brauche DIR keine unrelevanten Informationen liefern, denn ich zwinge dich nicht auf meine Fragen zu antworten, desweiteren war deine Antwort dumm und nutzlos, im Ton unangebracht und daher meine Kommentare dazu genau richtig. Deine Aussagen lassen den Schluss zu, dass du wohl eher falsch auf dieser Seite bist, typisch für einen zurückgebliebenen kleinkarierten Menschen der sich angegriffen fühlt. Geh ruhig schmollen...
anwalt muss nicht mit zugezogen werden ist aber sehr ratsam. sobal widerspruch eingelegt wird, geht das alles ins streitige verfahren über, sprich vor gericht und spätestens dann muss ein anwalt dazugezogen werden
hab ich vergessen zu sagen: beim widerspruch kannst du noch nicht näher auf die umstände eingehen. erst musst du widerspruch einlegen, dann geht die ganze sache vor gericht und erst dann kannst du stellung dazu nehmen. widerspruch kannst du aber nur einlegen wenn der anspruch der gegner wirklich unbegründet ist, zb. wenn die geld von dir haben wollen obwohl ihnen nichts zusteht
Schon den Widerspruch muss man begründen, den Widerspruch hab ich schon eingelegt, nun soll ich Gründe nennen, mit der Formulierung dieser möchte ich einen Anwalt beauftragen.
ich dachte du möchtest Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen.Du hattest erst später geschrieben wogegen du Widerspruch einlegen möchtest. In diesem Fall kannst du deinen Widerspruch natürlic sofort schriftlich begründen, nur halt beim Widerspruch gegen einen Mahnbescheid geht das nicht.
Achso...wieder was dazu gelernt.
Gegen einen abgelehnten Hartz 4 Bescheid, allerdings als Student. Als Grund sehe ich vor allem, dass ich dem Arbeitsmarkt durchaus 3 Stunden pro Tag zur Verfügung stehe.