Anwalt - Honorarkosten?

4 Antworten

Nein, so richtig ist das nicht. Von den 234,-- € GK werden 156,-- € erstattet, da im Vergleichsfall nur eine Gerichtsgebühr anfällt. Du hast aber 150,-- € Selbstbeteiligung bezahlt, auf die Du vor der Rechtsschutzversicherung voll zugreifen darfst (sog. "Quotenvorrecht"). Nach der Erstattung dieser zwei Gerichtsgebühren, spätestens aber nach dem Kostenausgleichsverfahren, wird Dir der Anwalt diesen Betrag erstatten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
“Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen die Beklagte zu 15 % und dem Kläger zu 85 %.“

Darauf habt ihr euch offenbar geeinigt.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Tut mir leid für dich, aber der Vergleich beim Gütetermin ist ziemlich übel für dich ausgegangen. Da hat die Gegenseite wohl Argumente gebracht, die dein Anwalt nicht wusste und dich daher auch vorher nicht entsprechend gut beraten konnte.

Aber wäre es zu keinem Gütetermin gekommen und du hättest dich beraten lassen, würdest du jetzt nichts zurückbekommen und müsstest Beratungskosten zahlen. Insofern war das jetzt eine Erfahrungssache für dich.

Du hättest statt des Vergleiches ein Urteil riskieren können. Wenn die Beklagten verloren hätten, hätten sie deine Kosten tragen müssen.