Antrag für Kindergeld Spät abgeschickt. Bekomme ich das Kindergeld nachgezahlt?
Hallo Leute,
Ich bin seid Oktober 2012 Arbeitssuchen und wohne mit meiner Frau zusammen. Ich habe jetzt im Dezember mein Antrag auf Kindergeld abgeschickt und warte auf die Antwort.
Jetzt meine Frage:
Kriege ich das Kindergeld vom Okt. & Nov. nachgezahlt, weil ich ab Okt. Anspruch auf Kindergeld hatte?
Kriege ich ab dem Zeitpunkt nachdem ich den Antrag verschickt habe das Kindergeld oder ab dem Termin nach der Vollendung der Bearbeitung und Antwort von der Familienkasse?
vielen Dank Leute
Gruß Papa Joee
6 Antworten
wenn du über 18 bist,keine schule oder ausbildung machst und zudem noch verheiratet bist,hast du keinen anspruch auf kindergeld für dich.
Danke für deine Antwort. Doch ich habe Anspruch auf Kindergeld, habe mich bei der Familienkasse informiert
hallo..kindergeld bekommst du nur bis du 25 jahre alt bist.. unter der bedienung, dass du davor keine ausbildung gemacht hast ...sowie jeden monat ein paar bewerbungen vorlegst, damit du beweisen kannst, dass du dich bemühst eine stelle zu finden...für eine ausblidung...soviel ich weiss...und ob du kindergeld nachgezahlt bekommst..da wäre ich mir nicht so sicher..ich denke mir erst wenn du den antrag abschickst..es bsp. wegen irgendetwas verzögert wird die auszahlung...dann bekommst du es nachgezahlt..also bsp du bekommst in januar die bestätigung das du es erhalten könntest und musst noch das und jenes vorlegen verzögert sich ,aber bis märz bsp..dann könntest du eventuell es ab januar nachgezahlt bekommen..alles ohne gewähr und lg..
Hallo Papa Joe,
natürlich bekommst du dein Kindergeld nachgezahlt sofern du die Voraussetzungen dafür erfüllt hast! Sogar bis zu 4 Jahre rückwirkend wird das Kindergeld gezahlt! Siehe in dem Link unter dem Punkt 8:
www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf
Gruß siola
Guten Abend Joee, du hast einen gesetzlichen Anspruch auf das Kindergeld. Im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) wird der Anspruch und die Höhe des Kindergeldes, der Kinderzuschlag und dem Kinderbonus geregelt.
Diesen kannst du dir auch durchlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/index.html
Mit dem Eingang des Antrages hast du diesen Anspruch. Somit wirst du für den Dezember das Kindergeld erhalten, wenn du die Voraussetzungen dafür erfüllst.
Im nächsten Schritt kannst du aber eine Nachzahlung des Kindergeldes beantragen für die Monate Oktober und November.
Ich hoffe ich konnte helfen. Mit freundlichem Gruß Grati
Ab Zeitpunkt der Anspruchsbere chtigung wird nachgezahlt.