Anrecht auf Möbel beim sozialamt

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Wenn man ALG II ("Hartz IV") erhält, dann gilt SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen:

"(3) Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für 1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (...)

Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. (...) Die Leistungen für Bedarfe nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden."

Hinweis in Berlin: "Diese Leistungen sind immer dann möglich, wenn der Bedarf erstmalig auftritt. D.h. Sie beziehen erstmals eine Wohnung (z.B. nach langjähriger Wohnungslosigkeit) oder durch Zuwachs in der Familie wurde die Wohnung zu klein und in der neu angemieteten Wohnung benötigen Sie erstmals Möbel für Ihr neues Kinderzimmer.

Der Ersatz von bereits vorhandenem, aber defekten Möbeln oder Haushaltsgeräten ist nicht möglich."

Als weitere Gründe für eine Ersteinrichtung werden genannt (hier! Deine Gemeinde musst du selber fragen!): Längerer Knast oder Möbel verbrannt.

Ein Ersatz per Absatz 3 ist nicht möglich, sehr wohl aber per Absatz 1 § 24 SGB II, dann aber nicht als Zuschuss, sondern in Form eines Darlehens unter diesen Bedingungen:

"(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen." - http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html

Die Tilgung (= Rückzahlung des Darlehens) richtet sich dann nach SGB II § 42a Darlehen: Während des Bezugs von ALG II "durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs" (Absatz 2), also mit derzeit 37,40 im Monat als Single, und nach dem Bezug von ALG II sofort alles am Stück oder nach verabredeten Raten "unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer" (Absatz 3).

Gruß aus Berlin, Gerd

Du bekommst es als Darlehen ,musst es dann zurückzahlen.Umsonst ist der Tod ,und der kostet das Leben.

Das glauebe ich auf keinen Fall, wenn du in eine Wohnung gezogen bist, die erste Wohnung, dann hast du Anrecht auf Erstausstattung.....ansonsten gab es bzw. gibt es Darlehen, die das Amt dir zubilligt.....aber klären musst du es bei der ARGE direkt!!!

Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die .... halten !.....stimme dir 100% zu!!!!

bezahlt mir das sozialamt möbel und fernsehen trotz harzt4

Nein.
Der zuständige Träger für Wohnungsausstattung ist das Jobcenter, sobald du H4 beziehst.

Ob die dir Möbel bezahlen müssen - TV keinesfalls -, hängt von Umständen ab, über die wir hier nur spekulieren können.

Möglicherweise müssen sie zahlen, möglicherweise auch nicht.

Grundsätzlich kannst du mehrmals Anspruch auf die Übernahme von Wohnungsausstattung als echte Beihilfe - also nicht als Darlehen - haben; hängt von der Ursache des Bedarfs ab; Wohnungsbrand, Einbruch etc., Trennung vom Partner u.v.a. begründet bspw. einen echten Sonderbedarf.