Anhöhrungsbogen ausfüllen? Bußgeld?

2 Antworten

Den Anhörungsbogen musst du grundsätzlich ausfüllen, was deine Personalien, als Fahrzeughalter betrifft.

Zur Tat brauchst du dich nicht zu äußern, wenn du selber gefahren bist und wenn ein naher Angehöriger gefahren ist, hast du ein Zeugnisverweigerungsrecht, teilst einfach mit, dass du davon Gebrauch machst.

Dein Freund ist kein Angehöriger und du musst seine Personalien angeben.

Wenn du "Erinnerungslücken" hast und nicht mehr weißt, wer gefahren ist, kann dir zur Auflage gemacht werden, ein Fahrtenbuch zu führen....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Da hast Du kaum andere Möglichkeiten. Entweder geht das dann auf Deinen Nacken, oder Du riskierst ein Fahrtenbuch auferlegt zu bekommen, wenn Du auf dumm machst und "keine Ahnung hast" wer gefahren ist.