Anhänger ziehen?

3 Antworten

Fahrerlaubnisrechtlich gilt die zulässige Gesamtmasse.

Mit B darf die Kombination (PKW + Anhänger) 3500 kg nicht überschreiten (Ausnahme bei Anhängern bis 750 kg, hier aber nicht einschlägig). 1700 + 2000 = 3700. Klasse B reicht also nicht. Ein Verstoß wäre eine Straftat.

Sie kann die Erweiterung auf B96 machen. Damit darf die Kombination bis 4250 kg zulässige Gesamtmasse haben.

Für die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht entscheidend. 1500 - 680 = 820. So viel darf das Pferd also wiegen. Ein Verstoß wäre eine Ordnungswidrigkeit.

Es gilt die Summe der einzelnen zul Gesamtgewichte.

diese darf max 3500kg betragen, bei 2000kg + 1700kg sind das 200kg zu viel.

Es ist die Klasse BE erforderlich.

Du kannst den Anhänger auf 1800kg ablasten lassen.

Grundsätzlich gelten beim Fahrerlaubnisrecht die zulässigen Gesamtgewichte.

Man muss alein aus den Fahrzeugpapieren erkennen können, ob man die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Ein tatsächlich höheres Gewicht wäre kein Fahren ohne Fahrerlaubnis sondern ein Überladen

Hinsichtlich der Fahrerlaubnis gilt das zGG. Da du BE hast, darfst du den 2000 kg Anhänger ziehen.

Bei der Anhängelast gilt das tatsächliche Gewicht. Bei diesem Zugfahrzeug darfst du den Anhänger also nur so weit beladen, dass er nicht schwerer wird als 1500 kg.