Anhänger Dauer parkpl?

2 Antworten

Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen nicht mit dem Zugfahrzeug verbundene Anhänger maximal 2 Wochen geparkt werden, es sei denn, der Platz ist entsprechend gekennzeichnet (§12 Abs. 3b StVO).

Die Zweckbestimmung eines Besucherparkplatzes einer Wohngemeinschaft ist für (kurzfristige) Besucher zur Verfügung zu stehen. Selbst wenn du Mitglied dieser Wohngemeinschaft bist, hast du auf diesem Parkplatz nichts zu suchen.

Lösung:

Miete dir für deinen Anhänger einen nicht frei zugänglichen (= kein öffentlicher Verkehrsraum) Parkplatz. Stelle dabei aber sicher, dass Anhänger nicht im Mietvertrag von der Nutzung ausgeschlossen sind.

Nein.

denn das ist nicht dein Privatparkplatz für deinen Anhänger.