Angst vor dem Arbeitsgericht
Hallo ihr Lieben,
am 12.04. habe ich meine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht gegen meinen damaligen Arbeitgeber, da dieser sich weigert, mir ein Zeugnis in geforderter Form (qualifiziert) auszustellen, und mir noch ca. 500€ geld "schuldet".
Da ich ihn bereits 2 Fristen durch Einschreiben gesetzt hatte, blieb mir jetzt nichts anderes übrig. Zwar habe ich mich im vorfeld bei einem befreundeten Anwalt nach der rechtssituation erkundigt, nur leider sagt er "Meiner Meinung nach hast du recht, aber es kommt immer auf den richter an!".
Das macht mir irgendwie angst, weil vor meinem Chef, bei dem ich wegen Mobbing kündigte, zu verlieren und dann seine Sprüche zu ertragen, wäre schrecklich.
Kann man dem irgendwie entgehen? Der befreundete Anwalt, rät mir, nicht mit einem Anwalt aufzutauchen um Kosten zu sparen, da es an einem Gütertermin eh erstmal nur um einen Lösungsversuch geht. Kann da auch jemand anderes für mich gehen? Oder kann ich gar nicht gehen also vorher bescheid geben, dass ich angst habe?
Danke!
11 Antworten
lach*
Das läuft so ab:
Im Gerichtssaalsind drei Tische. An einem sitzt der Richter, am zweiten der Ex-Cheffe, am dritten du.
Der Richter liest vor, worum es geht und fragt dich noch einmal, ob sich die sache zwischenzeitlich erledigt hat. Das wirst du ja verneinen.
Dann fragt er den Ex-Cheffe, aus welchem Grund dieser seinen gesetzlichen (!) Verpflichtungen nicht nahckommt. Und glaub mir, die Arbeitsrichter sind sehr arbeitnehmerfreundlich!
MEINE Ex-Chefin meinte auch, mir verbal vor Gericht einen reinwürgen zu müssen, weil ich ja ALG2-Empfänger wäre udn zu faul für ne Artbeit usw. (Sie schuldete mir 2 Monate aus dem Minijob). Hätte sie besser bleiben lassen... der Richter hat die sowas von gefaltet und sie musste noch in der Güteverhandlung den ausstehenden Betrag an mich auszahlen!
Geh hin, setz dich mit einem freundlichen Lächeln hin und ignoriere deinen Excheffe. Lass alles an dir ablaufen wie Wasser an einer Ölhaut. Der Richter ist auf DEINER Seite, denn du willst nur, was dir gesetzlich zusteht.
Gute Antwort. Dh!
Peter Kleinsorge
ANGST? Jetzt komm mal ganz schnell wieder runter. Wovor denn?!
Du hast einen Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. "Es kommt immer auf den Richter an " - Blödsinn. Der Richter wird Deinem AG nochmal seine Pflichten darlegen und ihn auffordern, denen auch nachzukommen. Geh allein hin, einen RA braucht es nicht. Justitia ist Deine Freundin.
Das ist allerdings ein ganz anderer Sachverhalt als der, den Deine Frage beschreibt! Du klagst also, weil Dein Zeugnis zu schlecht ist - na dann mal viel Glück.
Du kannst beruhigt hingehen,wirst auch Recht bekommen,einen Anwalt brauchst du da nicht. Es ist kein Strafgericht oder sowas,es geht da ganz Locker zu,kannst mir Glauben
Hallo,
wenn du dich nicht anwaltlich vertreten lässt, musst du leider persönlich erscheinen.
Aber keine Sorge wenn die Sprüche deines Ex-Chef zu heftig werden, schreitet der Richter ein und wird bei mehrmaligem vorkommen evtl. ein Ordnungsgeld verhängen.
Der Chef ist übrigends dazu verpflichtet dir ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis zu erstellen. Solltest du Zweifel an der ordnungsmäßigkeit haben, kannst du Nachbesserung verlangen (notfalls vorm Richter). Sollte alles nicht fruchten, habe ich gehört das es schon Fälle gegeben in denen durch das Gericht ein angemessenes Arbeitszeugnis erstellt wird.
Grüße
Schlueser
Ja das Problem, also zumindest welches ich als ein solchiges sehe ist, dass ich mir nicht sicher bin:
Also ich habe ein Ausbildungszeugnis bekommen wo nur drin stand " Wurde nach den Richtlinien der Ausbildungsordnung ausgebildet!" Dann stand da nur mein verhalten gegenüber Vorgesetzten nicht gegenüber Kunden und Mitarbeitern.
Mein Zeugnis nach der Ausbildung in der Zeit vom 17.01. - 28.02. war dann zwar meine Tätigkeit beschrieben, aber dafür alles 2 Noten schlechter. Warum auch immer.
Wegen dem Mobbing will ich gar nichts mehr machen, aber meine neue Firma hätte gerne mein Zeugniss und das ist total peinlich sowas schlechtes abzugeben.
Hoffe ich hab recht..
Ja das Problem, also zumindest welches ich als ein solchiges sehe ist, dass ich mir nicht sicher bin:
Also ich habe ein Ausbildungszeugnis bekommen wo nur drin stand " Wurde nach den Richtlinien der Ausbildungsordnung ausgebildet!" Dann stand da nur mein verhalten gegenüber Vorgesetzten nicht gegenüber Kunden und Mitarbeitern.
Mein Zeugnis nach der Ausbildung in der Zeit vom 17.01. - 28.02. war dann zwar meine Tätigkeit beschrieben, aber dafür alles 2 Noten schlechter. Warum auch immer.
Wegen dem Mobbing will ich gar nichts mehr machen, aber meine neue Firma hätte gerne mein Zeugniss und das ist total peinlich sowas schlechtes abzugeben.
Hoffe ich hab recht..