Angst dass kein Aufhebungsvertrag zu Stande kommt?

7 Antworten

ok, wenn du meinst, dass du kurz vor dem Zielende (oder bestehst du deine Prüfungs sowieso nicht) aufgeben musst, dann kannst du den Vertrag doch einfach kündigen. 

Einen Aufhebungsvertrag wirst du so leicht nicht bekommen, denn dann muss sich dein Arbeigeber vor der Kammer dazu rechtfertigen. Ober er dazu Lust hat.

Glaubst du denn, dass es in Brandenburg leichter wird ohne Ausbildung? Die Ausbildungsverträge für 2017 sind da auch schon alle geschlossen worden. Wovon willst du auch leben? ALG1 bekommst du nicht sofort und das ist auch gering.

Sellerie145 
Fragesteller
 28.08.2017, 11:49

natürlich würde ich die Prüfung schaffen darum geht es nicht. Ich habe ein abgeschlossenes Studium in einem anderen Bereich, ich werde keine Probleme haben, einen Job zu finden. Nur war dieser Beruf immer ein Wunsch von mir, deswegen die Ausbildung. bin aber nicht traurig, diesen jetzt aufzugeben nach dem Trauma, das die mir gemacht haben. bin ab 1.9. Im 3. Lehrjahr hätte also noch ein gutes Jahr, also so kurz davor ist es nicht. mein Arbeitgeber hatte mir mal angeboten, die Ausbildung pausieren zu können, da ich viele fehlzeiten hatte. Und da ich zu meiner Cousine erstmal ziehen würde, brauche ich auch erstmal kein Gehalt, da müsste ich keine Miete zahlen, sie hat ein großes Haus und freut sich immer über Gesellschaft. das ist alles schon abgeklärt. Rücklagen habe ich ja auch. es geht um eine Auszeit, wie ich es oben auch schon geschrieben hatte, um mich von dem ganzen zu erholen.

webya  28.08.2017, 17:35
@Sellerie145

Die schriftliche Prüfung ist im Mai und Mündlich kurz danach. Also nicht mehr allzu lange. 

Dann lass dich doch beurlauben, solche Fehlzeiten kommen bei Arbeitgebern nicht gut an.

Sellerie145 
Fragesteller
 29.08.2017, 11:03

die schriftliche Prüfung ist im Juli, praktisch im August und mündlich im September

Deine Kuendigungsfrist betraegt keine 3 Monate sondern 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag. Du kannst aber nur kuendigen, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst (BBiG § 22).

Ob das aber jetzt noch, wo du dich quasi schon auf der Zielgeraden befiindest, wirklich sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Vielleicht versuchst du mal, deine Probleme mit dem Chef zu besprechen odeer - wenn das nicht hilft - mit der zustaendigen Kammer (IHK, Handwerkskammer u.s.w.). Vielleicht findet sich ja eine Moeglichkeit, deine Ausbildung in einem anderen Betrieb zu beenden.

Sellerie145 
Fragesteller
 28.08.2017, 11:58

wir haben keine Kammer, arbeite in der Pflege ... Im tarifvertrag steht 3 Monate kündigungsfrist ich nehme an das ist wieder einmal eine Ausnahme in diesem Beruf .. Ich will diesen Beruf einfach nicht mehr sehen und ausführen, das haben die mir gründlich versaut

DerCaveman  28.08.2017, 12:43
@Sellerie145

Sieht der Tarifvertrag wirklich eine dreimonatige Kuendigungsfrist bei Ausbildungsverhaeltnissen vor oder hast du irrtuemlich bei Arbeitsverhaeltnissen geguckt? 

Familiengerd  28.08.2017, 13:27
@Sellerie145

Deine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen und keine 3 Monate!

So ist das geregelt im Altenpflegegesetz AltPflG § 20 Abs. 2 Nr. 2.

Und nach § 22 darf von den Bestimmungen des Gesetzes nicht zum Nachteil der Auszubildenden abgewichen werden - und eine Verlängerung der Kündigungsfrist, die Du einzuhalten hast, wäre eine Verschlechterung.

Diese Bestimmung aus dem Tarifvertrag ist nichtig.

Berufsausbildungsverträge sind n. § 22 II 2  BBiG "von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen," kündbar.

Genau so kündigt man nunmehr ordentlich und zielführend: "Hiermit kündige ich n. § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG meinen Berufsausbildungsvertrag vom ... zum nächstmöglichen Termin."

Liegt der Termin innerhalb deiner Arbeitsunfähigkeit, brauchst du da tatsächlich nicht mehr aufzuschlagen.

G imager761

DerCaveman  28.08.2017, 07:12

Die Angabe des Kuendigungsgrundes aber bitte nicht vergessen (BBiG 22 Abs. 3).

Sellerie145 
Fragesteller
 28.08.2017, 11:46

in meinem tarifvertrag steht aber 3 Monate kündigungsfrist ..

Familiengerd  28.08.2017, 13:30

Es handelt sich um einen Pflegeberuf, auf den das BBiG nicht anzuwenden ist.

Bezüglich der Kündigungsmöglichkeiten bestehen trotzdem identische Bestimmungen.

Die Bestimmung aus dem Tarifvertrag ist unwirksam; Deine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

>> Für den Bereich der Altenpflege heißt es dazu im Altenpflegegesetz AltPflG § 20 Abs. 2 Nr2:

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden: [...]

2. von der Schülerin und dem Schüler mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen.

Und § 22 bestimmt:

Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten der Schülerin oder des Schülers von den Vorschriften des Abschnitts 4 dieses Gesetzes abweicht, ist nichtig.

>> Gleiches gilt für den Bereich der Krankenpflege nach dem Krankenpflegegesetz KrPflG; dort heißt es in § 15 "Kündigung des Ausbildungsverhältnisses" Abs. 2 Nr. 2:

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden [...]

2. von Schülerinnen und Schülern mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen.

Und auch hier sind schlechterstellende Vereinbarungen nichtig laut § 17 "Nichtigkeit von Vereinbarungen" Abs. 1:

Eine Vereinbarung, die zuungunsten der SchÃüerin oder des Schülers von den übrigen Vorschriften dieses Abschnitts abweicht, ist nichtig.

>> Du kannst also mit 4-wöchiger Frist kündigen und hast dabei Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub (Bundesurlaubsgesetz BUrlG  § 4 "Wartezeit" in Verbindung mit § 5 "Teilurlaub") mindestens aber auf den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub, wenn Du zusätzlichen Urlaub erhältst und eine anteilige Berechnung bei unterjährigem Ausscheiden vereinbart wurde.

Urlaub, den Du wegen der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr nehmen kannst, muss Dir ausgezahlt werden (BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 4).

"weil die Menschen dort echt das letzte sind sozial gesehen"
Hast du schon einmal daran gedacht, dass nicht nur die anderen immer die Schuld haben? Wie haben denn die Menschen dich gesehen?

"quäle mich seit Tag 1 rum, "
Dann hätte man vielleicht früher kündigen oder sein eigenes Verhalten reflektieren und notfalls korrigieren können.

Das mag hart klingen, aber wir kennen nur deine Schilderung und die allermeisten Medaillen haben zwei Seiten, die durchaus sehr verschieden sein können.

martinhg  28.08.2017, 07:25

...

Sellerie145 
Fragesteller
 28.08.2017, 11:55

ja, mir ist bewusst, dass nicht immer andere schuld sind. da aber auch andere Leute gemobbt werden, die ihre Arbeit genauso gut erledigen und zwar von denselben Leuten ( die deswegen auch schonmal eine abmahnung bekommen haben ), bin ich mir da sehr sicher. mein Verhalten war absolut normal, genau wie das der anderen. die "mobber" sind hysterische, verbitterte weiber, die einen wegen der Hautfarbe oder Herkunft mobben, lügen über einen beim Chef erzählen, wenn eine Klausur geschrieben wurde und man besser abgeschnitten hatte und diesen ganzen kinderkram. es ist eine Gruppe von Mädels, die seit Tag 1 so ziemlich jeden schonmal schikaniert haben, weswegen auch schon 12 Leute gekündigt haben.