Angenomm?

7 Antworten

Natürlich muss man das und dies bevor man mit einer Arbeit beginnt.

Nennt sich Mitwirkungspflicht !

Änderungen in den wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnissen sind unaufgefordert zu melden und entsprechende Nachweise in Kopie zu erbringen.

Leider muss man das dem Jobcenter mitteilen, ich werde es nicht tun und mich dann strafbar wegen Sozialbetrugs machen.


GutenTag2003  29.07.2025, 17:22

Warum sollte das ein "Leider" sein?

Schließlich bekommt man "leider" (Bürger-)Geld

Monkodekakee  29.07.2025, 17:27
@GutenTag2003

Seit meiner Kündigung muss ich vom Amt Leben, denkste mir macht es Spaß? Die Unterstützen auch nicht bezüglich Arbeit,sondern helfen nur bei Arbeit,die man nicht machen will und wo das Amt kein Geld hin Blättern muss

GutenTag2003  29.07.2025, 18:07
@Monkodekakee

Dann solltest Du das "Leider" ja einordnen können.

t,sondern helfen nur bei Arbeit,die man nicht machen will und wo das Amt kein Geld hin Blättern muss

JobCenter können auch nur die Jobs benennen, die auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden.

Willst Du andere - suche Dir andere. Es ist Dein Job.

Monkodekakee  29.07.2025, 18:09
@GutenTag2003

Meine Jobs werden auf dem Arbeitsmarkt angeboten,das Jobcenter will allerdings nicht zahlen.

Sollte ich nen Job anders bekommen,so werde ich das Amt nicht informieren.

Ich sehe es nicht ein

GutenTag2003  29.07.2025, 18:15
@Monkodekakee
Sollte ich nen Job anders bekommen,so werde ich das Amt nicht informieren.

Absolut kindisch.

Danke und Ende

.

Ehe gerade, Mitglied seit heute.

... alles klar

Natürlich

Selbstverständlich muß man das.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Arbeitslosen- u. Sozialberatung ohne Rechtswirkung seit 2012

Ja klar, ist doch logisch!
Wenn du das nicht tust, begehst du Betrug.

Du kannst natürlich auch auf Leistungen vom JobCenter verzichten und dich selbst versorgen.
Dann hast du überhaupt nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun und musst denen auch nichts melden.