Angenomm?
Man ist beim Job center als arbeitslos gemeldet mit 17, findet mit 18 aber dann eine arbeit wie zb minijob oder so, muss man dem Jobcenter dann bescheid geben ?
7 Antworten
Natürlich muss man das und dies bevor man mit einer Arbeit beginnt.
Nennt sich Mitwirkungspflicht !
Änderungen in den wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnissen sind unaufgefordert zu melden und entsprechende Nachweise in Kopie zu erbringen.
Leider muss man das dem Jobcenter mitteilen, ich werde es nicht tun und mich dann strafbar wegen Sozialbetrugs machen.
Seit meiner Kündigung muss ich vom Amt Leben, denkste mir macht es Spaß? Die Unterstützen auch nicht bezüglich Arbeit,sondern helfen nur bei Arbeit,die man nicht machen will und wo das Amt kein Geld hin Blättern muss
Dann solltest Du das "Leider" ja einordnen können.
t,sondern helfen nur bei Arbeit,die man nicht machen will und wo das Amt kein Geld hin Blättern muss
JobCenter können auch nur die Jobs benennen, die auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden.
Willst Du andere - suche Dir andere. Es ist Dein Job.
Meine Jobs werden auf dem Arbeitsmarkt angeboten,das Jobcenter will allerdings nicht zahlen.
Sollte ich nen Job anders bekommen,so werde ich das Amt nicht informieren.
Ich sehe es nicht ein
Sollte ich nen Job anders bekommen,so werde ich das Amt nicht informieren.
Absolut kindisch.
Danke und Ende
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Ehe gerade, Mitglied seit heute.
... alles klar
Natürlich
Selbstverständlich muß man das.
Ja klar, ist doch logisch!
Wenn du das nicht tust, begehst du Betrug.
Du kannst natürlich auch auf Leistungen vom JobCenter verzichten und dich selbst versorgen.
Dann hast du überhaupt nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun und musst denen auch nichts melden.
Warum sollte das ein "Leider" sein?
Schließlich bekommt man "leider" (Bürger-)Geld