Minijob wenn man auf Jobcenter ist?

1 Antwort

Wenn Du unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent bist, gilt auf Erwerbseinkommen derzeit noch der erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze.

Bis dahin würde also gar nichts auf deinen Bedarf angerechnet, bei höherem Bruttoeinkommen oder Vergütung kämen zum erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Als Schüler kannst Du in den Ferien sogar unbegrenzt verdienen.