Minijob/ Jobcenter?

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Sobald Du mehr als 538 Euro Brutto zusammen verdienst, werden alle Minijobs zu steuerpflichtigen Jobs.

Dann gingen bis ca. 1250 Euro Brutto zumindest Sozialabgaben für Rente, Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung ab, dann auch Lohnsteuern.

Du hast die Steuerklasse 1, im Internet findest Du einen kostenlosen Brutto / Nettorechner, damit kannst Du dein Nettoeinkommen bei mehr als 538 Euro Brutto insgesamt berechnen lassen.

Unter 25 Jahren würde im Regelfall für Kinder die Schüler, Azubi oder Stundent sind bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen oder in einer Wartezeit von bis zu 3 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sind, auf Erwerbseinkommen der erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto.

Läge das Bruttoeinkommen über 538 Euro Brutto, kämen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Die Freibeträge werden vom Bruttoeinkommen berechnet und dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht und ergeben dann dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen.

Das würde dann auf deinen Bedarf angerechnet, welchen deine Eltern für dich bekommen.

Könntest Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, würdest Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern fallen.

Sie würden dann für dich keinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt und auch keinen Kopfanteil für die Warmmiete mehr für dich bekommen.

Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom geteilt durch die Personen im Haushalt = Kopfanteil pro Person.

Dazu käme dann dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 451 Euro ab 18 und unter 25, oder unter 18 Jahren von 471 Euro, dass zusammen würde deinen Bedarf ergeben.

Dann müsstest Du deinen Kopfanteil der Warmmiete und vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom usw.selber an deine Eltern zahlen und wenn Du weiterhin verpflegt und versorgt wirst, musst Du dich mit deinen Eltern auf ein angemessenes Kostgeld einigen.

Was Du dann vom Nettoeinkommen übrig hast wäre deine und darf nicht auf den Bedarf der anderen angerechnet werden.

Wenn Du keine der oben genannten Voraussetzungen für den erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen erfüllst, gelten nur die normalen Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll für dich.

Das wären vom Bruttoeinkommen zunächst einmal 100 Euro Grundfreibetrag, bis 520 Euro Brutto kommen 20 % an Freibetrag dazu.

Ab 520 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 30 % und bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Die Freibeträge werden addiert, theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergeben dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen.

Es kommt also darauf an was Du insgesamt an Brutto verdienst und Netto ausgezahlt bekommst.

Vom anrechenbaren Nettoeinkommen ziehst Du dann deinen eigenen Bedarf ab, kannst Du deinen Bedarf mit deinem anrechenbarem Einkommen decken, fällst Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern unter 25 Jahren raus.

Alles weitere habe ich dir schon erklärt.


isomatte  09.11.2024, 19:30

Danke dir für deinen Stern !