Angaben zum Wert des Nachlasses - Erbschaft
Mein Vater ist gestorben und im Zuge der Erbschaft ist der Wert des Nachlasses aufzuführen. Der Wert von Schmuck, Kunstgegenständen und Sammlungen wird abgefragt nebst verwertbaren Einrichtungsgegenständen wie echte Teppiche und Antiquitäten. Der Wert des Hauses muss angegeben werden. Wir haben keine Ahnung, wie man die vorhandenen Dinge im normalen Haushalt eines ehemaligen Lehrers mit recht guter Pension (für heutige Verhältnisse) bewertet. Wie macht man das?
5 Antworten
Normale Einrichtungsgegenstände müssen nicht gesondert bewertet werden. Zur Feststellung des Wertes teurer Gegenstände (z.B. Gemälde) Gutachten von Spezialisten (z.B. Antiquitätenhändler) erstellen lassen. Fachleute in der Nähe findet man im Internet oder in den gelben Seiten. Wichtig: Bei der Auftragsvergabe für Gutachten immer angeben dass man auf keinen Fall verkaufen möchte sondern nur eine Wertfeststellung für die Versicherung benötigt. Ansonsten erhält man oft nicht den korrekten Wert sondern nur den Betrag genannt den der Gutachter selber dafür zahlen würde.
ich hatte bei meiner tante "versandhausqualität" geschrieben, ist nie mehr was gekommen.waren aber keine kunstgegenstände o.ä. dabei, eben nur die möbel und das geschirr
Wie macht man das?
Das kommt darauf an, für wen. Geht es um die Gebühren für den Erbschrein, reicht eine grobe Hausnummer, da kann man auch mal beim Rechtpfleger nachfragen.
Bei der Steuer kommt es darauf an, ob man im Freibetrag liegt. Und bei Pflichtteilen muß man es recht genau wissen, d.h. braucht oft einen Sachverständigen, man kann da aber auch erstmal die Gegenstände als solches ohne Bewertung auflisten.
Das Dein Vater gestorben ist, tut mir sehr leid. Meiner ist auch vor kurzem gestorben und wir standen vor dem selben Problem. Wenn Dein Vater nicht gerade Kunstsammler war oder mit Antiquitäten gehandelt hat, braucht ihr da gar nichts eintragen. Den Wert des Hauses kannst Du eigentlich bei der Brandschutzversicherung fürs Haus sehen, da müsste eigentlich ein Schätzwert stehen. Ich hab auch beim Amtsgericht angerufen und mir beim Ausfüllen helfen lassen, die waren sehr nett und hilfreich. Ich wünsch Dir und Deiner Familie ganz viel Kraft.
meines wissens kümmert sich um diese sachen ein vom amtsgericht bestellter nachlasspfleger :D