Anerkennungsjahr Erzieher?

2 Antworten

Das entscheidet alleine die Schule, frag dort nach.

Eine generelle Einschätzung:

Meist darf die Einrichtung maximal 50 km (Fahrtstrecke, keine Luftlinie) von der Schule entfernt sein. Das Bundesland ist dann (eigentlich) egal.
Bei Bundeslandwechsel wäre wichtig, dass die Anleitung bereit ist, sich in die ggf. fremden Ausbildungsrichtlinien einzuarbeiten. Und natürlich müssen sie und die Einrichtung die Voraussetzungen des Schul-Bundeslandes erfüllen.

Ob der entsprechende Lehrer dann eine Stelle noch akzeptiert oder nicht, liegt auch in seinem Ermessen. Ich weiß von einem Fall, da hat die Praxis-Lehrkraft auch eine weitere Strecke noch akzeptiert, weil die Einrichtung zwischen Schule und Wohnort (des Lehrers) lag.

Es gibt (meist) auch die Möglichkeit eines Schulwechsels. Dann wirst du im Anerkennungsjahr von einer Lehrkraft einer anderen Schule betreut.

Das bestimmt deine Schule, da gibt es keine allgemeine Regel. Die Lehrer die die Praxisbesuche machen müssen auf jeden Fall in einer sinnvollen Zeit noch hinkommen können.