Unterhalt im anerkennungsjahr?

3 Antworten

Ja, auf jeden Fall. Bis zum Ende der ersten Berufsausbildung. Und das Anerkennungsjahr gehört ja zur Ausbildung.


Karin215 
Beitragsersteller
 02.07.2021, 07:41

aber er hat doch dann ein einkommen. wird das nicht angerechnet.

ichweisnix  02.07.2021, 07:45
@Karin215

Das Einkommen ist nach Abzug der Werbungskosten auf den Bedarf anzurechnen.

In der Regel nein. Das Anerkennungsjahr wird vergütet, so das der Bedarf in der Regel gedeckt ist.

Woher ich das weiß:Recherche