Schwanger / Anerkennungsjahr?
Bin zurzeit im Anerkennungsjahr der Erzieher Ausbildung dieses endet am 31.07
Nun bin ich schwanger und kann somit keine neue Arbeit anfangen. Meine Frage nun, ab wann muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Was kann an Hilfeleistungen von Geld beantragen und wann muss dies passieren?
Mein Verlobter ist ebenfalls Erzieher und arbeitet als 100% stelle.
Habe vergessen zu erwähnen, dass ich in einer Wohngruppe für Kinder / Jugendliche von 12-19Jahren arbeite.
2 Antworten
Der ArbG ist möglichst frühzeitig über die Schwangerschaft zu informieren, damit die entsprechenden Maßnahmen des Mutterschutzes ergriffen werden können - die Einrichtungen müssen, gem. gesetzlicher Vorschriften, eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Das dient Deiner Gesunheit und dem Schutz des Kindes.
Du solltest Dich jetzt bereits um das Elterngeld kümmern - falls ein Steuerklassenwechsel vorgenommen werden sollte, muß das mind. 7 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist passieren - diese Frist ist vielen nicht bekannt und man hat ggf. finanzielle Nachteile, wenn man die Frist nicht einhält.
Was finanziell noch möglich ist, kann z. B. bei pro familia oder anderen ähnlichen Beratungsstellen erfragt werden.
Ich arbeite als Personalerin bei einem Träger mehrerer Kitas. Bei uns gehen Schwangere direkt ins Beschäftigungsverbot aus Gründen des Infektionsschutzes! Gibt nämlich Viren, die die Schwangere selbst kaum bemerkt, wenn sie sich die einfängt, die aber das Kind schwer schädigen oder sogar die Schwangerschaft beenden können...
Somit ist es im Sinne deines Kindes, wenn du deinen Arbeitgeber direkt zu Beginn des nächsten Arbeitstags darüber informierst - und dann wahrscheinlich ebenfalls direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Ist an sich Standard im Kita-Bereich...
Für die Frage nach finanzieller Unterstützung kannst du dich übrigens ebenfalls an Stellen wie Profamilia wenden! Die machen ja nicht nur die Pflichtberatung für den Wisch für Abbrüche, sondern beraten natürlich auch Frauen hinsichtlich der Möglichkeiten, die sie so haben, wenn sie das Kind gerne bekommen möchten, es aber finanziell etwas schwierig gerade aussieht. Dort kannst du in Ruhe deine gesamte Situation schildern und dir dann die Tipps abholen, welche Unterstützung du wo so bekommen kannst!
Auch da steht durchaus ein Beschäftigungsverbot im Raum - in diesem Fall, weil es in einer solchen Wohngruppe ja durchaus mal etwas... "körperlicher" zugehen kann. Der Träger, wo ich arbeite, hat auch entsprechende Angebote. Und auch dort gilt in den allermeisten Bereichen, dass Schwangere sofort ins Beschäftigungsverbot gehen.
Arbeitgeber müssen immer bedenken, dass für den Fall, dass einer Schwangeren etwas zustößt, was das Kind schädigt oder zu einem Abgang führt, die Frage nach der Haftung im Raum steht. Und die ist rund um die Tätigkeitsfelder von Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen durchaus heikel, weshalb die meisten Träger in ihren Gefährdungsbeurteilungen zu dem Schluss kommen, dass das sofortige Beschäftigungsverbot die richtige Lösung ist...
Danke! Ab wann muss ich den Arbeitgeber informieren? Also Pflicht ?
So gesehen bist du nicht dazu verpflichtet, das bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu tun. Wenn du aber die Schutzrechte für Schwangere in Anspruch nehmen möchtest, geht das eben erst, wenn der Arbeitgeber davon weiß. Und diese Rechte gibt's ja nicht ohne Grund, sondern deshalb, weil so manches im Arbeitsleben das Fortbestehen einer Schwangerschaft oder auch die gesunde Entwicklung des Kindes im Mutterleib gefährden kann.
Es ist somit ganz klar in deinem Interesse und dem des Kindes, deinen Arbeitgeber schnellstmöglich ins Bild zu setzen. Anders sähe es maximal dann aus, wenn du nicht vor hast, die Schwangerschaft auszutragen.
Die Schwangerschaft möchte ich austragen. Nur habe ich noch bis 31.07 + ca 1 1/2 Wochen zum nachholen. Dies würde ich gerne fertig machen, ohne dies abbrechen zu müssen..
Rede da doch einfach mal mit der prüfenden Stelle drüber! Bist sicherlich nicht die erste und die letzte, wo eine Schwangerschaft zu einem nicht ganz so günstigen Zeitpunkt eintritt ;). Und was noch eine Alternative zum Beschäftigungsverbot sein könnte, wäre der Einsatz in einem anderen Bereich beim Arbeitgeber. Vielleicht findet sich da ja im Gespräch mit Träger und prüfender Stelle eine Lösung, dass du die letzten paar Wochen vielleicht im Büro oder so ohne Kontakt zu den Kids verbringen kannst, bis zur Prüfung?
Habe vergessen zu erwähnen, dass ich in einer Wohngruppe für Kinder / Jugendliche von 12-19Jahren arbeite.
Danke für die Infos ☺️