An zwei Hochschulen immatrikuliert?

1 Antwort

Rein formal ist die erste Immatrikulation die gültige. Wenn das also zufällig der Studiengang gewesen ist, in dem du jetzt noch eingeschrieben bist, hättest du zumindest in diesem Bereich Glück gehabt. Ist das nicht der Fall, besteht die Gefahr, dass deine bisherigen Studienleistungen ungültig sind, da schon die Immatrikulation ungültig war.

Ich empfehle dir unbedingt, das abzuklären, aber zunächst nicht direkt mit der Hochschule (also etwa dem Immatrikulationsamt).

Viele Hochschulen bieten eine kostenlose Sozial- und Rechtsberatung an. Die Personen dort sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auf diese Art und Weise könntest du erst einmal einigermaßen verbindlich die Rahmenbedingungen klären. Manchmal geben die auch eine Art Gutschein aus, mit denen man zu unabhängigen Anwälten für eine Beratung gehen kann.

Gibt es das nicht oder sind Wartezeiten zu lang, dann wende dich an die Studienberatung. Auch diese unterliegt üblicherweise einer Schweigepflicht und darf keine personenbezogenen Daten oder Informationen weitergeben. Außerdem kann man da oft auch unangemeldet und damit anonym einfach zu den Sprechzeiten gehen.

Mach dir aber deswegen keine allzu großen Sorgen. Das ganze ist keine Straftat, sondern wird sich irgendwie klären lassen.

Alles Gute und ein entspanntes Wochenende!