Amtsarzt vom Jobcenter bescheinigt mir 3-6 Stunden Arbeitsfähigkiet/Erwerbsfähigkeit

2 Antworten

Ich finde es nicht richtig, dass hier im Forum jedem Angst gemacht wird, dass ein Antrag auf EM Rente immer jahrelange Klageverfahren benötigt.

Sehr viele Anträge werden auch ohne Rechtsbeistand und Klagen bewilligt, wenn sie medizinisch begründet sind. 

Hallo lookingforjob,

Sie schreiben unter anderem:

Habe das amtsärztliche Gutachtenvom Amtsarzt des Jobcenters bekommen, in dem er mir eine Arbeitsfähigkeit von 3-6 Stunden mit einigen Einschränkungen bescheinigt.<

Sie haben insofern Recht, daß es seit 31.12.2000 keine Erwerbsunfähigkeitsrente mehr gibt (Ausnahme Altfälle vor diesem Stichtag).

Seit 1.1.2001 gibt es nur noch die im Leistungsumfang rigoros gekürzten teilweisen und vollen Erwerbsminderungsrenten.

Wenn Sie außer diesem amtsärztlichen Gutachten weitere einschlägige Gutachten/Nachweise/Fakten beibringen können, daß Ihre noch vorhandene Restleistungsfähigkeit nur noch zwischen 3 bis unter 6 Stunden beträgt, kommt allenfalls eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Betracht!

Da Sie vor dem 1.1.1961 geboren sind, könnten Sie in diesem Zusammenhang auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeitsrente pochen, sofern Sie in Ihrem ausgebildeten und zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr voll arbeiten können!

Sofern Sie dann mit Ihrem Antrag Erfolg haben und diese teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit bewilligt werden sollte, könnte daran anknüpfend ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt in Betracht kommen!

Unter folgendem Link der Deutschen Rentenversicherung (Das Netz für alle Fälle) finden Sie weitere, wichtige Informationen zum Thema:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Machen Sie sich aber bitte keine Ilussionen und seien Sie sich im Klaren darüber, daß dies kein Spaziergang wird, denn die sozialen Kassen sind leergeplündert und die Sozialversicherungsträger sind mittlerweile darin geübt, sich gegenseitig den schwarzen Peter zuzuschieben.

Recht haben heißt auch in diesem Zusammenhang nicht auch gleichzeitig, Recht zu bekommen!

Bitte beherzigen Sie diesen Rat:

Agieren Sie auf keinen Fall ohne Rechtsbeistand und ohne Rechtsschutz!

Soll heißen:

Mindestens 3 Monate vor Antragseinreichung bei der Rentenversicherung eine Rechtsschutzversicherung abschließen mit Einschluß von Berufsrechtsschutz, Vertragsrechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz!

Grund:

Es könnte im Laufe des Verfahrens ein kostenaufwendiges Privatgutachten nach § SGB 109 notwendig werden, dessen Kosten schnell einige tausend Euros betragen kann.

(Wartezeit bis Verfahrensbeginn mindestens 3 Monate)

Mitglied beim VDK oder einem anderen Sozialverband werden, denn dann erhalten Sie bereits außergerichtlich Rechtsbeistand!

Ohne Rechtsbeistand haben Sie gegen den Verwaltungsapparat schlechte Karten!

Keinen Antrag einreichen ohne gründliche Vorbereitung und verlassen Sie sich auf keinen Fall auf irgendwelche amtsabhängigen Sachbearbeiter, denn diese sind alle Systemabhängig und haben einen Dienstherrn mit eigenen Zielvorstellungen!

Stellen Sie parallel einen Antrag auf Schwerbehinderung, obwohl dies keinen direkten Einfluß auf die Gewährung der Erwerbsminderungsrente hat, aber gewisse Nachteilsausgliche mit sich bringen kann.

Geben Sie auf Youtube das Stichwort "Erwerbsminderungsrente beantragen" in das Suchfeld ein und befolgen Sie die dortigen Anleitungen!

Ohne konsequente Vorbereitung haben Sie schlechte Erfolgsaussichten und laufen Gefahr, daß Ihr Antragsverfahren jahrelang in der Warteschleife herumgeistert!

Machen Sie Ihren Hausarzt zu Ihrem Partner und stellen Sie mit Ihm zusammen sicher, daß von allen Ihren behandelnden Ärzten ausführliche, ausagefähige Arztberichte, nicht nur Kurzatteste gefertigt werden.

Vereinbaren Sie mit Ihren Ärzten einen entsprechenden Kostenrahmen für den erheblichen Verwaltungs- und Zeitaufwand, der da für die Ausarbeitungen anfallen wird!

Derartige, aussagefähige Arztberichte werden in der Regel von den Sozialversicherungsträgern nicht finanziert!!!!

Außerdem:

Lernen Sie aus dem Beispiel der Familie Ries, (David gegen Goliath) mit welchen Bandagen die Deutsche Rentenversicherung gegen Ihre Plfichtversicherten Mitglieder vorgeht und Anträge einfach abschmettert, siehe Link unter Kommentar, weiter unten.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Konrad Huber  19.06.2012, 16:12

Nachsatz von Konrad:

Hier noch der Link zum Präzedenzfall der Familie Ries zum Thema Erwerbsminderungsrente beantragen und Deutsche Rentenversicherung.

David gegen Goliath:

http://zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com/

So können sich Betroffene ein Bild davon machen, was da auf sie zukommen kann, wenn kein Rechtsschutz besteht.

Beste Grüße

Konrad