Am Mopped tunen?

4 Antworten

Das wäre Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Eine Straftat.Klasse AM gilt nicht für Leichtkrafträder.Dafür muss man entweder Klasse A1 oder höher,die B196 Erweiterung haben oder im Besitz des ehemaligen alten Grauen Führerscheins ,Klasse 3 ,womit man auch Leichtkrafträder fahren darf.

§ 21
Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Wird man erwischt droht weiterer Ärger :

Führerscheinsperre: Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine Sperrfrist für die Neuerteilung eines Führerscheins anordnen.
Versicherungsprobleme: Sollte es zu einem Unfall kommen, wird es teuer, da die Versicherungen in der Regel Leistungen verweigern oder Erstattung verlangen dürfen (mehr dazu unten).
Einträge im Fahreignungsregister: Je nach Schwere des Vergehens werden Punkte in Flensburg eingetragen.

https://www.kanzleiwehner.de/blog/fahren-ohne-fuehrerschein/

Damit begehst du mindestens eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann.


PhilippAmtor 
Beitragsersteller
 14.06.2025, 13:58

Unterstützt ihr alle die Öl und Gas Lobby?

PhilippAmtor 
Beitragsersteller
 14.06.2025, 13:54

Aber 45 kmh ist ur lam

Mephistoles  14.06.2025, 14:21
@PhilippAmtor

Wenn dir das was du mit Klasse AM fahren darfst zu langsam ist besteht die Möglichkeit Klasse A1,fahren ab 16 Jahre, zu machen.Die Fahrzeuge haben keine Geschwindigkeitsbegrenzung wie Klasse AM.Der Führerschein und Versicherung ist aber auch teuer und die Probezeit beginnt damit.

Dafür schaffen die schnellsten Leichtkrafträder auch um die 120 Km/h an Höchstgeschwindigkeit.Ein weiterer Vorteil ist das man damit im " Stufenführerschein " ist.Um später auf Klasse A2 und später auf A aufzusteigen,wenn man will,muss man nicht noch einmal komplett von vorne anfangen.

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/motorrad/

Für die Führerscheinerweiterung B196 gibt es aktuell Auflagen.Klasse B muss vorhanden sein und man darf nicht im Ausland damit fahren.Gilt nur für Deutschland.Im Jahr 2025.Ob sich das in Zukunft ändert weiss ich nicht.

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/autofuehrerschein-motorrad-fahren/

Dafür würdest du keinerlei Zulassung erhalten und wenn/sobald man dich erwischt, nimmt man es dir weg zusammen mit deinem Führerschein.


PhilippAmtor 
Beitragsersteller
 14.06.2025, 14:00

Das war das geilste diesen akount zu klaimen! 😂😂😂😂

Fahrverbot bis Fürherscheinentzug,