also wenn man eine 6 im Zeugnis hat oder eine 6 geschrieben hat?

5 Antworten

Bei der Formulierung "erzielt" würde ich mal vermuten, dass es um die Zeugnisnote geht - vorausgesetzt, es gibt zum fraglichen Zeitpunkt ein (Zwischen)Zeugnis.

Ansonsten wäre es ja auch ziemlich sinnlos, die Probezeit nach der ersten 6 überhaupt noch weiterlaufen zu lassen. Dann würde ich die Regelung auch eher so formulieren: "Die Probezeit gilt als nicht bestanden, wenn innerhalb der Probezeit ein Leistungsnachweis mit der Note 6 bewertet wurde"

Es geht um die Leistungen, die du bis zum 15. Dezember in den einzelnen Fächer erzielt hast. Bis dahin kann zumindest eine Zwischennote in den einzelnen Fächern gebildet werden.
Es kann sich um keine Zeugnisnote handeln, da ihr das Zwischenzeugnis ja vermutlich erst im Februar bekommen werdet, außer du wohnst in einem Bundesland, in dem es zu diesem Termin bereits Zwischenzeugnisse gibt.

Vom Ausbildungsbeginn bis zum Ende der Probezeit bekommst du von der Berufsschule kein Zeugnis. Folglich kann es sich nur um die Noten der Klassenarbeiten handeln.

ANNYM159 
Fragesteller
 10.10.2019, 17:44

nein ich gehe FOS

0
adabei  10.10.2019, 19:01
@ANNYM159

Auch dort gibt es vor Februar kein Zwischenzeugnis.

0

Das Zauberwort ist doch wohl, dass keine Umstände vorliegen, die bessere Leistungen wahrscheinlich machen.

Es kommt sicher nicht auf eine einzelne Arbeit an.

Eine 6 muss NICHT zwingend zum Abbruch der Ausbildung führen. Das kann jeder Betrieb selbst entscheiden. Denkbar wäre ja auch eine innerbetriebliche Zusatzschulung