Als Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Anzahlung einbehalten?
Guten Morgen,
Ostern habe ich meinen Wohnwagen verkauft über ebay Kleinanzeigen. Das er nicht mehr der beste ist wurde der Wagen mit 400 Euro VB zum 01.07 2019 verkauft. Bestandteil der Anzeige war der Punkt, dass der Wagen samt Vorzelt, Vorzelt Boden und Trennwand vom Käufer selbst demontiert werden müsste. Es gab die Gelegenheit den Wagen anzusehen und auch die gesamte Parzelle zu übernehmen.
Nun kam Joe. Mehr wusste ich nicht. Joe wollte den Wagen unbedingt haben, versprach mir die 400 Euro, überwies mir 100 Euro Anzahlung und wollte den Wagen Anfang Juni abholen.
Also habe ich schnellstmöglich angefangen meinen Wagen auszuräumen. (Strecke von mir zum Wohnwagen knapp 100 km ein Weg) Dies hat er zeitnah abgesagt aufgrund des Wetters. War nachvollziehbar.
Neuen Termin Mitte Juni. Einen Tag vorher abgesagt, nachdem ich ihm vorsichtshalber gesagt hatte, dass die Reifen platt sind. (Er wusste allerdings dass der Wagen in 35 Jahren nie woanders gestanden hat als dort auf dem Platz. Mit sowas muss man rechnen.) Aber als Gebrauchtwagenhändler (so sagte er) müsste doch was passendes auf dem Hof liegen. Nein er hat das dann wieder verschoben.
Da meine Parzelle zum 01.07 2019 gekündigt ist, scharrte ich schon mit den Hufen. Neuer Termin heute. Inzwischen war ich schon mehrfach am Platz um auszuräumen und teilweise abzubauen damit es schneller ging. Ich habe ja noch die terassenplatte. etc hoch zu nehmen bis Montag. Dafür muss aber erst der Wohnwagen weg.
Naja wie soll es anders sein, hat er auch diesen Termin abgesagt mit einem WhatsApp Foto von infusionsflaschen. Ergo kann er heute wieder nicht! Wäre dann das 3. Mal abgesagt von seiner Seite und ich bin stocksauer.
Kann ich als Verkäufer nun vom Vertrag zurücktreten? Ausser der Anzahlung hab ich nur den chat auf ebay. Kann ich die Anzahlung behalten? Immerhin entstehen mir nun extra Kosten weil ich nun weiter Pacht bezahlen muss. Die unzähligen Male hals über Kopf fahren von fast 200 km damit der Wagen reisefertig ist..
Was meint ihr?
4 Antworten
ich würde das mal für Annahmeverzug halten § 293 BGB
Folge:
§ 304 Ersatz von MehraufwendungenDer Schuldner kann im Falle des Verzugs des Gläubigers Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen musste.
Ja die hab ich
Dann dort anrufen -> die machen erst einmal eine telefonische Beratung und geben dann die Freigabe für einen Anwalt wenn der Bedarf besteht.
Kann ich als Verkäufer nun vom Vertrag zurücktreten?
Ja
Kann ich die Anzahlung behalten?
Natürlich nicht! Mit welchem Recht denn?
Immerhin entstehen mir nun extra Kosten weil ich nun weiter Pacht bezahlen muss.
Das ist Dein persönliches Risiko, wenn Du etwas verkaufst, ausserdem bist Du ja selbst schuld, dass der erste Termin geplatzt ist. Du hättest dafür sorgen müssen, dass der Wagen zum Abtransport bereit ist und nicht einen Tag vorher absagen, weil die Reifen platt sind
Der Käufer hab immer abgesagt , nicht er! Und je nach Vereinbarung , kann es durchaus sein, dass er die Anzahlung behalten darf.
"Einen Tag vorher abgesagt, NACHDEM ich ihm vorsichtshalber gesagt hatte, dass die Reifen platt sind."
Dass man dann natürlich absagt, ist doch wohl klar!
Lies noch einmal richtig. Am besten Wort für Wort! Es hat immer der Käufer abgesagt und natürlich hat er sich schadenersatzpflichtig gemacht!
"Einen Tag vorher abgesagt, NACHDEM ich ihm vorsichtshalber gesagt hatte, dass die Reifen platt sind."
Dass man dann natürlich absagt, ist doch wohl klar!
Ich habe den Termin nicht abgesagt sondern von Anfang an empfohlen den Wagen mit einem Transporter abzuholen. Ebenso muss einem Käufer klar sein, dass sowas sein kann, da auch in der Anzeige erwähnt wurde, dass der Wohnwagen seit 35 Jahren auf seinem Platz steht und niemals bewegt wurde. Ausserdem wurde ein Besichtigungstermin von mir vorgeschlagen,da ich selbst keine Ahnung hatte ob der Wagen noch andere Probleme hat. Beim ersten Termin waren die Reifen übrigens noch in Ordnung. Das hatte mein Schwager geprüft. Ganz nebenbei hatte der Käufer fast 2 Monate Zeit die Abholung zu organisieren. Ich habe den Wagen im April verkauft
"Ebenso muss einem Käufer klar sein, dass sowas sein kann, da auch in der Anzeige erwähnt wurde, dass der Wohnwagen seit 35 Jahren auf seinem Platz steht und niemals bewegt wurde."
DIR muss das aber genauso klar sein! Es ist doch wohl ganz klar, dass es Deine Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass der Wagen abtransportiert werden kann. Einen Tag vorher mitzuteilen, dass die Reifen platt sind und sich dann auch noch auf den Standpunkt zu stellen, der Käufer hätte damit rechnen müssen, ist schon ein starkes Stück.
"Beim ersten Termin waren die Reifen übrigens noch in Ordnung"
Eben! Gekauft wie gesehen - die platten Reifen wieder in Ordnung zu bringen, war deshalb Deine Aufgabe.
Da kommt es wirklich auf die genauen Wortlaute in eurem "Vertrag" an. Und ja auch die Absprachen über Whatapp und Ebay-Kleinanzeigen , gehöhren zum Vertrag.
Da Ich nicht alles kenne was Ihr geschrieben habt, kann man nur vermuten...
Es könnte also sogar so sein, dass ihm der Wohnwagen schon gehöhrt er also theoretisch die Pacht zahlen müßte.
Alles im allen , kann man dir hier in diesem Forum aber keinen Rechtssicheren Rat geben, da man eben nicht alle besprochenen Details kennt.
Wenn der Käufer die zusätzliche Pacht nicht freiwillig zahlen will, solltest du dir echt überlegen einen Anwalt einzuschalten der eure Vereinbarungen zum Kauf mal durchcheckt.
Setze ihm schriftlich eine Frist von einer Woche zur Abholung. Teile ihm mit, dass Du sonst vom Vertrag zurücktrittst, die Anzahlung als, Schadenersatz einbehältst und Dir weitere Schadenersatzforderungen vorbehältst.
Die Frage ist nur wie man die Ansprüche durchsetzen kann.
Frage an den Fragesteller: Rechtschutzversicherung vorhanden?