Als Kind Nachnamen von Stiefvater annehmen - Wie genau?

3 Antworten

Man kann eine Einbenennung nach § 1618 BGB beim Standesamt durchführen lassen. Jedoch muss dafür dein leibl. Vater zustimmen. Tut er dies nicht, kann man seine Zustimmung durch einen Gerichtsbeschluss ersetzen lassen. Hierfür ist ein Antrag beim Amtsgericht erforderlich. Das kannst du nur machen, solange du noch minderjährig bist!

Dein Vater muss mit einer Adoption einverstanden sein, Dann muss dein Stiefvater dich adoptieren, Erst dann kannst du den Nachnamen annehmen.

einfach so mit Zettel unterschreiben geht das nicht.

Er muß dem Standesamt gegenüber erklären, dass er einverstanden ist, bekommt dazu eine Anhörung