Als Händler einkaufen für Eigengebrauch der Firma oder gar privat?

3 Antworten

Wenn du dir über dein Gewerbe Produkte, zum privaten Verbrauch bestimmt, einkaufst, so sind diese dann in der Buchführung als Privatentnahme auf zu führen.

Und wie so bist du als gewerbetreibender mit der Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG günstiger als andere?

Hier machst du wohl eine MIlchmädchenrechnung auf. Auf alle Produkte, die du als gewerbetreibender einkaufst wird Mehrwertsteuer berechnet.

Auch bei dir!

Da du jedoch diese MwST nicht beim FA geltent machen kannst sind für dich die Produkte alle um diese Mehrwertsteuer teuerer als bei anderen.

Denn du musst die Mehrwertsteuer an deine Kunden weitergeben, sonst legst du drauf, ohne diese MwST extra ausweisen zu dürfen.

Das freut jedes steuerabzugsfähige Unternehmen das bei dir was ausleihen würde und eine Rechnung ohne extra ausgewiesene MwST erhält.

Was versprecht ihr euch alle nur von dieser Reglung??

verreisterNutzer  31.07.2015, 16:12

Das mit dem günstiger bezieht sich auf die Preise beim Großhändler, die zum Teil bis zu 50% günstiger sind, im Vergleich zum normalen Bruttopreis.

Was ich mir verspreche ist, dass ich auf meinen Preis im Verleih keine 19% MwSt draufschlagen muss. Oft wird an privat verliehen, der die MwSt nicht abführen kann und damit den günstigeren Preis bei gleichem Angebot (dementsprechend meins ohne zusätzliche +19%) wählt.
Da ich das erste Equipment meist gebraucht ohne Rechnung gekauft habe, aufgrund der Tatsache, dass die Preise in der Veranstaltungstechnik für Neuware schnell 4-stellig werden, habe ich die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung wahrgenommen.

Griesuh  01.08.2015, 12:09
@verreisterNutzer

Bleibt dennoch eine Milchmädchenrechnung. Wenn du etwas für deinen "Verleih" einkaufst, zahlst du immer die MwST. Schlägst du die MwST nicht auf deine Preise mit auf, so legst du drauf ( nämlich genau diese 19%) und machst Minus und Verluste = Pleite. Der Gewerbetreibende ist nur der weiterreicher der Mehrwertsteuer. Gibst du die MwST nicht an deine Kunden weiter, so bleibt sie an dir hängen, da du diese beim FA nicht geltend machen kannst. ( § 19 UstG Reglung)

Es gibt im Steuerrecht dazu zwei Varianten im Eigenverbrauch. Entweder geht es um die Entnahme eine Sache. Also Du kaufst Lichtorgel für zu Hause. Dann ist das eine Sachentnahme. Oder Du baust Deine Tonanlage bei einer privaten Geburtstagsfeier auf. Das wäre eine Leistungsentnahme.

Dafür gibt es Bewertungsvorschriften. Die will ich hier nicht darstellen, da es sich dabei dann m.E. bereits um eine Rechtsberatung handeln könnte. Die ist aber nur Anwälten erlaubt oder in besonderen Fällen auch anderen Personen. Auf Spezialgebiete bezogen z.B. der Steuerberatung.

Das es dort Vorschriften gibt, dass bedeutet allerdings nicht, dass eine private Verwendung erlaubt ist. Bei Veranstaltungen könnte man auch Feuersäulen oder Feuerwerk einsetzen. Da wäre dann die Frage, ob das überhaupt privat gemacht werden dürfte oder unter welchen Voraussetzungen.

Es gibt ja immer wieder so lustige Ausnahmen. Blitz- und Radarwarner darf man kaufen, aber aus verschiedenen Gründen nicht einsetzen. Bei einem Equalizier sicher kein Problem.

Den Großhändlern ist es in der Regel egal, wenn da jemand für private Zwecke einkauft. Metro und Selgros machen das ziemlich oft, wenn auch alle Kunden unterschreiben nur für gewerbliche Zwecke die Einkäufe zu nutzen.

Wichtig ist, dass die Unterlagen wirklich nachvollziehbar bei den Geschäftsunterlagen sind. Also die Rechnung für einen Verstärker, der ins Wohnzimmer soll. Darauf sollte dann auch gleich stehen, dass man dieses Gerät eben für private Zwecke entnommen hat.

Ob es sich hierbei um eine Privatentnahme oder einen Eigenverbrauch handelt wird oft falsch diskutiert. Aber auch das wäre Rechtsberatung.

Unter dem Strich kann man aber sagen, beim Eigenverbrauch kann ein höherer Gewinn entstehen. Der ist dann auch zu versteuern. Nimm die private Nutzung eines Firmenwagens. Die Kosten für das Auto gehen voll in die Buchhaltung und die eigene Nutzung wird als Eigenverbrauch gebucht. Eigenverbrauch ist die Parallele zu den Umsätzen.

Eine Steuer wird nicht einfach oben drauf gerechnet, sondern es geht um den persönlichen Steuersatz und darum wie das Betriebsergebnis beeinflusst wird.

Deshalb schreibst Du auch keine Rechnung an Dich selber (wie bereits geschrieben: Die Bewertung erfolgt nach Gesetzesstandard und nicht nach der normalen Kalkulation).

Privatentnahme bei privater Nutzung.