Als Azubi freie Tage gestrichen vom Betrieb
Hallo liebe Community, bin im zweiten Lehrjahr und mir wurde mal wieder der freie Tag, welcher mir in der Woche zusteht (aufgrund der Samstagsarbeit) gestrichen -.- Bedeutet also sozusagen eine 48h Woche für mich. Bin im Einzelhandel tätig und Überstunden und Streichungen der freien Tage gewohnt. Allerdings reicht es mir auch langsam, weil der andere Azubi, welcher ebenfalls im gleichen Alter und Lehrjahr ist mal wieder frei hat und ich arbeiten gehen muss -.-
Nun meine Frage ist das denn überhaupt rechtens, dass mir als Azubi der freie Tag in der Woche gestrichen wird und somit meine Wochenzeit, aus dem Ausbildungsvertrag, überschritten wird ?
MFG BahmmxD
2 Antworten
Wurde Dir diese Woche der freie Tag gestrichen? Diese Woche ist Feiertag und somit kann der freie Tag auf diesen Feiertag gelegt werden.
Außerdem solltest Du die Überstunden freinehmen können. Also beispielsweise nächste Woche 2 freie Tag oder eben auszahlen lassen.
Verboten sind die Überstunden nicht.
Das ist eben so, dass es gesetzlich nicht verboten ist, den freien Tag auf einen Feiertag zu legen. Sprich doch mal Deinen Chef darauf an, dass Du Dich zurückgesetzt fühlst. Vielleicht ist es ihm noch gar nicht aufgefallen.
Sollltet Ihr einen Betriebsrat haben, dann red mal mit ihm darüber.
Der Arbeitgeber muss Dir die Geleglenheit geben, dass Du Deine Überstunden frei nehmen kannst oder er muss sie auszahlen. Zeitkonto ist ja scön und gut, aber es muss auch mal zwischendurch wieder leer werden.
Das schockiert mich jetzt ganz dezent :o
Betriebsrat ist leider nicht drin, da mein Betrieb eine Form des franchisings Betreibt. (Kaufmann privat)
Ich werde mal mit meinem Chef reden, ob es einen Weg gibt die Stunden abzufeiern. Ich werde ihn bei dieser Gelegenheit auch mal nach dem Stand meines Zeitkontos fragen, weil der Comupter da immer genr mal ein paar Stunden abzieht -.-
Dann solltest Du Dir selbst die Zeiten genau aufschreiben, von wann bis wann Du arbeitest und wie lang Deine Pausen sind.
Im Aubildungsvertrag liegt das Jugendarbeitsschutzgesetz zu Grunde. Hier wird eine Arbeitszeit von 40h in der Woche und 8h pro Tag angegeben. In den Bedingungen des Vertrages wird sonst nichts über die Arbeitszeit ausgesagt. :/
Ein Beginn und Ende der Arbeitszeit muss nicht unbedingt im Vertrag stehen. Da Du inzwischen volljährig bist, hast Du keine Begrenzung mehr von Anfang und Ende, da Du ja zu jeder Stunde beschäftigt werden darfst.
Bist du Minderjährig?
Volljährig ;) Weiß auch dass die zügel da etwas lockerer sind, aber muss ich so mit mir umgehen lassen ?
Du darfst maximal 48 Stunden an einer 6 Tage Woche arbeiten - aber das gilt nur, wenn das auch so im Vertrag steht. Ansonsten muss man dir da immer als Ausgleich an anderen Tagen Freizeit anbieten.
Vielleicht haben die "vergessen", dass dein Vertrag anders aussieht, weil sie bei volljährigen Personen von den erlaubten 48h ausgehen.
Warum kann ein freier Tag auf einen Feiertag gelegt werden, wo ich sowieso frei habe :( Warum darf der andere azubi, welcher ebenfalls volljährig ist seinen freien Tag nehmen ? Nein ich bekomme die Stunden nur auf mein Zeitkonto geschrieben. Mit abfeiern dieser Stunden ist allerdings nie was -.- Auszahlen ist erst recht nicht drin.