Als Aushilfe gearbeitet aber Jobcenter nicht bescheid gesagt - Was passiert mit Arbeitgeber?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nö, den betrifft das gar nicht. Zumindest dann nicht, wenn er offiziell alles angemeldet hat.

DU bekommst Sanktionen vom Jobcenter. Du wirst Leistungen zurückzahlen müssen. Also geh in die Offensive, das Jobcenter gleicht regelmäßig die Daten ab, es wird also sowieso auffliegen. Besser ist, du sagst es, sonst wird dir nämlich noch betrügerische Absicht unterstellt.

michi57319  28.01.2014, 19:12

Danke für den Stern! Ich drücke dir die Daumen, daß du mit einem blauen Auge aus der Sache rauskommst.

Wenn du Sozialleistungen beziehst, von dem AG angemeldet wurdest, dann hat der AG mit der ganzen Sache nichts zu tun. Alleinverantwortlich bist du. Du musst dem Jobcenter deine "Nebeneinnahmen" melden. Es wird dann wohl so sein, dass du Kürzungen der Leistungen hinnehmen musst,. Spätestens dann, wenn die erste Lohnzahlung an dich geht, musst du das dem Jobcenter melden.Dann hast du ja Einnahmen und die sind ganz einfach zu melden. Schliesslich sind die Sozialleistungen Steuergelder und da sind die Jobcenter gehalten, genau zu prüfen. Hinzu kommt, so du vom AG angemeldet wurdest, dass auch das Finanzamt von deiner Tätigkeit erfährt. Der Jobcenter und die Finanzämter sind unterinander vernetzt . Durch regelmässige Abglleiche kommt der Jobcenter auf deine Zusatzeinnahmen und das kann dann unangenehme Folgen für dich haben. Du könntest evtl. so argumentieren wenn du die Einahmen meldest, dass du erst abwarten wolltest, bis der AG deinen Lohn bezahlt. Wenn du allerdings schon länge als Aushilfe gearbeitet hast und das nicht von dir gemeldet wurde, wird es schwierig für dich.

Das ist Betrug (Sozialleistungsbetrug).

Nun finde ich es sehr verwunderlich, daß Du Dir Sorgen um den AG machst, anstatt sich um die Konsequenzen zu kümmern, die DIch betreffen...

Der AG hat damit nichts zu tun; er hat Dich, wie es scheint, ordnungsgemäß angemeldet.

Ob es bei Dir zu einer Anzeige kommt, hängt auch davon ab, wie hoch der relevante Anrechnungsbetrag ist und wie lange das schon geht.

"leider Jobcenter nicht gesagt(spät)"

Es kommt darauf an, was zu "spät" ist...

Bei ALG-II-Bezug muß, im Gegensatz zum ALG-I- Bezug, eine Arbeitsaufnahme nicht sofort angezeigt werden, weil das ALG-II sowieso für den gesamten Monat gewährt wird.

Spätester Termin der Information ist der Zeitpunkt des Zuflusses des Gehaltes. In diesem Monat muß das angerechnet werden.

elliot  25.01.2014, 10:11

es gibt kein betrug

rocky

Angel941  25.01.2014, 11:51

Bei ALG-II-Bezug muß, im Gegensatz zum ALG-I- Bezug, eine Arbeitsaufnahme nicht sofort angezeigt werden, weil das ALG-II sowieso für den gesamten Monat gewährt wird.

Natürlich muß man eine Beschäftigung sofort melden. Sogar vor Antritt laut deren AGB´s Du mußt als Sklave Dir sogar zuvor die Zustimmung einholen, ob Du dieser oder jener Nebenbeschäftigung nachgehen darfst.

DU musst zahlen! nicht der AG. Dein Verdienst wird dir uf deine Leistungen vom Amt angerechnet. Wenn nicht schriftlich nachzuweisen dann wird das Amt die Einnahmen schätzen (zu deren Gunsten natürlich) und wenn die gut drauf sind bekommst noch Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit.

never21 
Fragesteller
 24.01.2014, 23:32

warum schwarzarbeit, bin doch beim Finanzamt, etc. gemeldet? Wird denn der AG nicht aufgefordert?

Sabrina1331  25.01.2014, 00:43
@never21

Ach was, mit Schwarzarbeit hat das gar nichts zu tun.

Erhältst du denn Leistungen, die du nicht erhalten "darfst"? Dann bezahlst du es einfach zurück und hast keinen Ärger mit denen.

Angel941  25.01.2014, 12:01

Das ist auch ein großer Irrtum.

Es wird in der Regel Sozialbetrug unterstellt, auch wenn Du nachträglich Meldung machst und von Dir aus eine Überzahlung zurückbezahlst.

Sabrina1331  25.01.2014, 13:21
@Angel941

Schon, aber es ist immerhin ein erster Schritt.