als 15 jährige onlne bestellen per überweisung?

3 Antworten

Nein, das darf man überhaupt nicht. Auch wenn viele Jugendlich allgemein komplett darauf scheißen und bei ziemlich allen Anbietern gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen, teilweise sogar Straftaten begehen.

Eine Kreditkarte kann man ab dem 18. Geburtstag bei einer Bank beantragen, dazu ist ein Bankkonto erforderlich. Damit kann man dann bei allen Online-Shops bezahlen, kenne keinen, wo man nicht per Karte zahlen kann.

Dazu gibt es Debitkarten, die sind bei dem Bankkonto gleich dabei, damit kannst du bei Shops auch per Kreditkarte zahlen, Prepaidkarten mit Aufladeguthaben gibt es und funktionieren ebenfalls großteils.

PayPal ist ein Zahlungsanbieter, da hinterlegt man ein Bankkonto, oft wird auch eine Kreditkarte gefordert (zum Altersnachweis, manchmal sogar der Ausweis) und dann kann man damit zahlen. Vorteil ist, dass der Händler deine Zahlungsdaten damit nicht erhält und du auch Käuferschutz hast.

Zahlen kann man auch per Überweisung (Vorkasse), wo du bestellst und danach per Überweisung (von deinem Online-Banking oder per SEPA-Zettel) zahlst und danach die Ware verschickt wird.

Man kann auch auf Rechnung oder Ratenzahlung bezahlen, bekannte Anbieter sind hierbei Klarna oder PayPal. Da wird zuerst deine Bonität bei der Schufa abgefragt. Bei Rechnung hast du üblicherweise 30 Tage Zeit den Betrag zu bezahlen und bei Ratenzahlung, zahlst du den Betrag meist innerhalb von 12-36 Monaten ab
(da kommen noch Zinsen drauf, z.B statt 1500€, kostet es 1690€)

Es gibt auch Bankeinzug, hier erlaubst du dem Händler von deinem Bankkonto abbzubuchen, da sollte man aber einen guten Überblick haben, ob der Händler nicht einfach mehr abbucht.

Ich hoffe ich konnte damit etwas Klarheit reinbringen! :)

maribi  17.12.2023, 19:06
Eine Kreditkarte kann man ab dem 18. Geburtstag bei einer Bank beantragen, dazu ist ein Bankkonto erforderlich. Damit kann man dann bei allen Online-Shops bezahlen, kenne keinen, wo man nicht per Karte zahlen kann.

Bankkonto und eine Visa oder Mastercard Debitkarte bekommt man auch als Minderjähriger. Prepaidkarten sowieso. Und mit denen kann man in Onlineshops genauso gut zahlen, wie mit einer Kreditkarte ;)

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Narrativium  17.12.2023, 19:08
@maribi

Sicher, aber eine Kreditkarte hat andere Funktionen als eine Debit-, Prepaidkarte. Mit einer Kreditkarte kannst du Zahlungen bündeln und gegen Gebühr auch bei manchen Anbietern bis zu 50 oder 90 Tage verschieben, das geht bei den beiden anderen Varianten nicht.

Ich werde einfach einen zusätzlichen Absatz hinzufügen, damit auch du zufrieden bist :)

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maribi  17.12.2023, 19:18
@Narrativium

Den Unterschied musst du mir nicht erklären ;) Es geht ja hier nur um die Möglichkeit, damit zu zahlen. Und die haben Jugendliche mit entsprechender Karte nunmal auch.

Mal davon abgesehen, können Erziehungsberechtigte durchaus auch eine Kreditkarte für Minderjährige beantragen. Unmöglich ist eine Kreditkarte unter 18 auch nicht 😜

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Du schaust als erstes auf die AGB der betreffenden Seite, wo du etwas kaufen möchtest. Bei Amazon musst du zum Beispiel 18 Jahre alt sein. So dürftest du dich da also nicht anmelden. Paypal ist nicht anders. Auch hier musst du 18 Jahre alt sein. Steht aber auch in dr AGB von Amazon.

So schwer ist das eigentlich nicht. Gehe einfach davon aus, das du nicht darfst. Dann kannst du schauen, ob es bei dem Anbieter dann Ausnahmen gibt.

Du darfst mit 15 Jahren weder was bestellen, noch PayPal benutzen.

ich verstehe das alles nicht.

Aber deine Eltern.

einandereruser  17.12.2023, 15:30

sie darf nichts bestellen? Doch darf sie grundsätzlich - sofern der "Taschengeldparagraph" berücksichtigt ist.
Es ist nur schwierig bis unmöglich, einen Shop zu finden, bei dem sie AGB-konform auch als Minderjährige bestellen kann.

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Profil2468  17.12.2023, 16:04
@einandereruser

Nein, darf Sie nicht. Laut Amazon. Laut eBay. Laut Shein. Laut Zalando. Laut Otto. Laut Baur. Laut Ali. Laut Temu, und und und.

Man ist nicht Geschäftsfähig und darf es nicht.

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einandereruser  17.12.2023, 16:12
@Profil2468

Sorry, aber von "beschränkt geschäftsfähig" scheinst Du noch nie etwas gehört zu haben. Ich habe von "grundsätzlich" gesprochen. Und grundsätzlich darf jeder beschränkt Geschäftsfähige (also ab 7 Jahren) etwas im Rahmen seines Taschengeldes kaufen oder auch bestellen.

So sieht es unser BGB (§§106-113) vor.

Dass die wenigsten bis gar keine Shops an Minderjährige verkaufen wollen, ist eine andere Sache, aber darum ging es nicht. Es ging um die Frage, ob sie bestellen darf - und das darf sie grundsätzlich.

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