Alkoholtest in der Notaufnahme?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

es wird immer auch Blut abgenommen, der Arzt muss ja sicher sein, welche Risiken es bei einer OP/Narkose gibt oder bei Medikamentengabe.

Aber das fällt erst mal unter die ärztliche Schweigepflicht.

Versicherungen werden Gutachten verlangen, da muss man zum einem Arzt, den man von der Schweigepflicht entbindet. Aber wenn es um bleibende Schäden geht, dann gehts um grössere Summen an Rente, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Eine Mitschuld kann da richtig viel ausmachen, da kommt man also um einen Anwalt nicht herum.

Ich kann es nur dringend empfehlen: Versicherungen haben alle Tricks auf Lager um nicht zahlen zu müssen, da wird man leicht über den Tisch gezogen. Also unbedingt zu Anwalt, bevor man der Versicherung irgendwas antwortet oder einen Arzt von der Schweigepflicht entbindet !!

ja2011 
Fragesteller
 18.04.2018, 08:35

Danke für die ausführliche Antwort :)

Also- in der Notaufnahme wurde kein Blut abgenommen...und die OP war erst am übernächsten Tag!

Mit den Versicherungen hast du absolut Recht, das sehe ich genauso und Rate meinem Bekannten auch die ganze Zeit schon zu einem Anwalt!

Hätte im Entlassungsbericht dann nicht (sowas wie) stehen müssen: "...wurde alkoholisiert in die Notaufnahme" ...oder "Patient roch stark nach Alkohol" stehen müssen?