ALG II und Mehrbedarf nach Herzinfarkt?

5 Antworten

Nach meiner Kenntnis hat er keinen Anspruch auf Mehrbedarf, denn er braucht ja keine speziellen Produkte für seine Ernährung sondern nur gesunde - weniger Fleisch und mehr Obst und Gemüse - das ist nicht teurer als normaler Einkauf.

palmingo 
Fragesteller
 09.07.2014, 22:53

Hallo. ersteinal danke das Du antwortest. Stimmt so aber nicht ganz, keine billigen Öle/Fette mehr, 2-3 x wöchentlich Fisch, viel Gemüse Obst aber hier auch speziell z.B. Vermeidung von Vit-K etc. so einfach ist das nicht. Die Ernährung wird definitiv mehr kosten nach solch einen Herzinfarkt. VG

angy2001  09.07.2014, 23:09
@palmingo

Das alles sind normale Produkte und daher gibt es keinen Mehrbedarf nach meiner Kenntnis. Aber wenn du es nicht glauben willst, soll er einen Antrag stellen. Mehr als ablehnen können sie nicht.

palmingo 
Fragesteller
 09.07.2014, 23:19
@angy2001

Hi ne nicht falsch verstehen ich weiss es ja nicht. :) Sorry wenn das so rüber kam. LG

Jobcenter, Sozialämter und Sozialgerichte halten sich in der Regel an die "Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe".

Darin ist kein Herzinfarkt erwähnt, aber viele andere Krankheiten. Andere könnten ähnlich sein. Zu denen heißt es:

"Bei den im vorletzten Absatz beispielhaft genannten Erkrankungen ist Vollkost ebenfalls die allgemein empfohlene Ernährungsform. Ein krankheitsbedingter Mehrbedarf ist in der Regel daher nur bei schweren Verläufen zu bejahen oder wenn besondere Umstände vorliegen, z.B. gestörte Nährstoffaufnahme."

"Bei Erkrankungen, die nach dem allgemein anerkannten Stand der Humanmedizin keiner spezifischen Diät, sondern einer sog. „Vollkost“ bedürfen, ist ein Mehrbedarf regelmäßig zu verneinen (s. aber 4.2)."

Aber bitte den gesamten Text lesen!

Und: Nur, wer bislang Fisch, Gemüse und Obst gemieden hatte wie der Teufel das Weihwasser, kann der irrigen Vorstellung verfallen, so gesunde Sachen wären teurer als Junkfood aus Tüten und Dosen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich kann deine Frage nicht beantworten, habe aber eine andere wichtige Information für dich. Bypässe werden gelegt, weil die Herzarterien verstopft waren und dadurch das Herz nicht mehr genug Blut und Sauerstoff erhalten kann zum richtigen Funktionieren.

Jetzt ist es aber so, dass das Problem nur im Moment gelöst ist. Ablagerungen sind bestimmt noch an anderen Orten vorhanden. Noch nicht zu, aber vielleicht ein wenig. Oft fangen die Ablagerungen beim Herzen an und verbreiten sich im ganzen Körper aus. Das ist wie man sagt eine Zeitbombe. Wie lange es dauert, bis es wieder irgendwo zum Verschluss kommt, weiß niemand.

Ich will dir nicht Angst machen, doch es ist die Wahrheit. Viele Herz operierten müssen nach ein paar Jahren wieder unters Messer, weil da wieder Verstopfungen drohen.

Es gibt Gott sei Danke eine Lösung um diesem Teufelskreis zu entrinnen. Leider wird diese Lösung von der offiziellen Medizin ignoriert oder schlecht gemacht. Ich aber weiß, dass es auch für deinen Vater die Lösung wäre, damit er zuversichtlich in die Zukunft schauen könnte.

Schau bei Google nach Chelat-Therapie. Ich kenne diese Therapie und kann sie jedem empfehlen, weil sie 100% sicher ist und dem ganzen Blutkreislauf nützt. Diese Infusion wird Ablagerungen auf sanfte Art lösen und über die Niere wird alles ausgeschieden. Nach 3 - 4 Infusionen wird dein Vater schon viel besser aussehen, weil auch die feinsten Äderchen im Körper gereinigt werden.

Steht ihm ein Mehrbedarf zum ALG II zu aufgrund des Infarkts?

Nein

Nach solch einen Infarkt muss man ja die ganze Ernährung massiv umstellen.

Das ist nicht die zentrale Frage.

Die Frage ist, ob er sich aus dem Regelsatz der Krankheit angemessen ernähren kann. Und das ist mit hoher wahrscheinlichkeit problemlos möglich.

Braucht er eine Ernährung, die nicht aus dem Regelsatz zu leisten ist - Verzicht auf Vitamin K (wegen der Blutverdünner), ist vollkommen problemlos möglich; hochwertigere Öle/Fette lassen sich ausdem Regelbedarf problemlos zahlen -, muss er dieses NACHWEISEN. Und das geht nur mit ärztlichen Attest. In dem Fall wären die Empfehlungen des dubiosen Vereins, auf die sich die JC gerne zurückziehen, genauso vollkommen bedeutungslos, wie irgendwelche Puaschalen. Die Jobcenter haben einzelfallbezogen den TATSÄCHLICHEN Mehraufwand zu übernehmen.

Wenn er nicht anhand ärztlicher Atteste bzw Arztbriefen nachweisen kann, dass er eine spezielle Ernährungsform braucht, hat er keinen Anspruch. Auch Menschen mit Diabetes haben diesen Anspruch nicht, da es sich um Vollkost handelt.