ALG II und ferienjob! wie viel Abzug?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Einkünfte aus Ferienjobs sind bis 1.200 € anrechnungsfrei; allerdings ist das auf 4 Wochen im Jahr beschränkt; zudem können mtl. 100 € anrechnungsfrei verdient werden - also insgesamt max. 2.300 € pro Jahr; es handelt sich um Nettobeträge.

Wenn in den Ferien mehr als 4 Wochen insgesamt gearbeitet werden, dann ist der Schnitt auf 4 Wochen auszurechnen (vereinfacht: beide Verdienste werden addiert - durch die Anzahl der Wochen geteilt und mal 4 genommen - der Rest wird angerechent)

In dem angegebenen Zeitraum Pfingsten waren allerdings in keinem Bundesland Schulferien; daher muß der Verdienst aufgeteilt werden, was in die Ferien fällt und was nicht; wenn er überhaupt nicht in die Schulferien fiel, dann hätte der Verdienst schon längst, spätestens bei Zufluß, gemeldet werden müssen und es wären nur 100 € frei..

Es müssen also unbedingt beide Tätigkeiten unverzüglich beim Jobcenter nachgemeldet werden.

Es wird dann durch das Jobcenter errechnet, was anzurechnen wäre; ggf. könnte es noch Ärger geben, wenn der erste Job zu spät gemeldet wird.

Ein Verschweigen beider Jobs hätte allerdings noch größere Nachteile, wenn es rauskommt - und das kommt raus, da ein regelmäßiger Datenaustausch mit den Krankenkassen, Rentenversicherung und Finanzamt erfolgt.

droopp 
Fragesteller
 13.08.2014, 19:19

Vielen Dank für die Antwort . Mein Vater hat beide Jobs gemeldet. Eins noch: der minijob hat für 3 Tage in den Pfingstferien angefangen. Woher soll das Jobcenter wissen wie viel ich da verdient habe Um es mit den 1200 zu verrechnen
Oder muss ich irgendetwas ausfüllen

DerSchopenhauer  13.08.2014, 19:23

Das werden die anteilmäßig ausrechenen - von beiden Jobs sind die Abrechnungen und/oder Kontoauszug der Zahlungseingänge beim Jobcenter einzureichen - Du solltest die einzelnen Tage explizit aufschreiben - ansonsten eine Bescheinigung des SrbG vorlegen.

droopp 
Fragesteller
 13.08.2014, 19:32
@DerSchopenhauer

Ok eine ltz sache: Ich habe in den Pfingstferien 4 Tage gearbeitet (Juni) und dabei 258 Euro Verdient. In der darauffolgenden Woche aber unf im selben Monat wurden weitere 2 Wochen gearbeitet die aber auch in dem Monat Juli gingen. Dabei 230 Euro verdient . Das heißt in 4 Wochen und 4 Tagen Schulferien:1200+258 Euro =1458 Euro

1458 Euro / 5 =291.6 Euro 291.6 Euro * 4 = 1164 Euro Wie wird das nun verechnet

DerSchopenhauer  13.08.2014, 19:40
@droopp

Rechnung stimmt so weit - dann 1.458 ./. 1.164 = 294 € ./. 100 € werden angerechnet (194 €) allerdings sind die Nettobeträge maßgeblich.

Von dem Minijob außerhalb der Ferien werden 470 ./. 258 = 212 € ./. 100 = 112 € angerechnet.

Das sind nur grobe Berechnungen - das muß exakt berechnet werden - bei den überschüssigen Verdiensten werden auch ggf. noch die gestaffelten Freibeträge (zumindest noch 15%) abgezogen - das bleibt dann abzuwarten.

Aber Dein Vater hat alles gemeldet - es wird dann noch ein Bescheid erfolgen...

Für die Zukunft ist darauf zu achten, daß sowohl die 4 Wochen im Kalenderjahr in den Schulfereien als auch die 1.200 € netto nicht überschritten werden - dann gibt es auch keine Anrechnungen....

droopp 
Fragesteller
 13.08.2014, 19:45
@DerSchopenhauer

Also heißt das Quasi . 194+112=304

Davon nochmal 20 Prozent Freibetrag: 60.8 Also 243 Euro werden von alg 2 abgezogen ? Es wird schon alg 2 gekürzt oder doch mein Lohn ? Zu den zahlen ist natürlich zu sagen . Alles grobe Rechnungen

DerSchopenhauer  13.08.2014, 19:59
@droopp

Ja - so in dieser Größenordnung wird sich das bewegen...

Die Leistung des Amtes wird gekürzt - Dein Lohn wurde/wird Dir in voller Höhe ausgezahlt...

droopp 
Fragesteller
 13.08.2014, 20:08
@DerSchopenhauer

Ok Danke War echt hilfreich . Also ist es echt möglich den Freibetrag von 1200 zu nutzen und dann nochmal einen monatlichen Freibetrag von 100 Euro zu nutzen , wenn beide auf einem Monat fallen .

Wie ist es eig wenn ein mijijob über 2 Wochen Ende eines Monats anfängt dabei 100 Euro verdient wird und Anfang des Monats endet auch 100 Euro verdienst Dann müsste es ja den Freibetrag von 100 Euro zwei mal gehen oder nicht und somit nichts verrechnet wird

DerSchopenhauer  13.08.2014, 20:11
@droopp

Ja - man kann über die Monatsgrenze hinweg jonglieren....man darf nur nicht vergessen, daß allerdings ausschließlich der Zufluß des Arbeitslohns eine Rolle spielt und nicht für welche Monate er erworben wurde...

isomatte  13.08.2014, 21:45
@droopp

Dann musst du zwei Abrechnungen von deinem AG - bekommen und dann zählt der Zufluss deines Einkommens auf dem Konto !

VirtualSelf  13.08.2014, 22:55
@isomatte

Bei Ferienjobs kommt es NICHT auf den Zuflusszeitpunkt an, sondern alleine darauf, wann das Einkommen erwirtschaftet wurde.

VirtualSelf  13.08.2014, 22:53
Wenn in den Ferien mehr als 4 Wochen insgesamt gearbeitet werden, dann ist der Schnitt auf 4 Wochen auszurechnen (vereinfacht: beide Verdienste werden addiert - durch die Anzahl der Wochen geteilt und mal 4 genommen - der Rest wird angerechent)
Das ist falsch.
DerSchopenhauer  13.08.2014, 23:53
@VirtualSelf

Siehe Fachliche Hinweise SGB III zu § 11 - Differenzberechnung 11.127 (bei Ferienjobs von Schülern - privilegierung ausschließlich der Verdienste in den Schulferien)

Die Privilegierung führt dazu, dass die Bruttoeinnahme (§ 2 Abs.1 Alg II- V) bis zu 1.200 EUR nicht als Einkommen berücksichtigt wird [und zwar aufs Kalenderjahr betrachtet]. Der übersteigende Anteil des Einkommens unterliegt dann den üblichen Vorschriften zur Berücksichtigung von Einkommen.

In diesem Fall sind die Absetzbeträge nach § 11b Abs.1 Satz 1 Nr. 1und 2 Steuern, SV-Beiträge), die auf den privilegierten Betrag entfallen, durch eine fiktive Nettolohnberechnung zu ermitteln

Das zu berücksichtigende Bruttoentgelt ist sodann um die Differenz zwischen den tatsächlichen Abzügen und den durch die fiktive Berechnung ermittelten Abzügen zu bereinigen.

Bleibt eine Ferienbeschäftigung insgesamt zwar unter 1.200 EUR brutto, wird aber für länger als vier Wochen ausgeübt, ist zu ermitteln, welcher Teil des Bruttoeinkommens auf die ersten vier Wochen entfällt. Für den privilegierten Teil des Einkommens ist ebenfalls eine fiktive Nettolohnberechnung durchzuführen."

Da das gesamte Entgelt allerdings die 1.200 € brutto überschreitet entfällt allerdings die Durchschnittsberechnung und der überschießende Teil ist unter Anwendung der Freibetragsstaffelung und der Abzüge anzurechnen.

VirtualSelf  14.08.2014, 06:56
@DerSchopenhauer

Ich verstehe nicht, worauf du hinaus willst.

Entscheidend ist zunächst dieses:

Die Prüfung, ob die in den Schulferien ausgeübten Erwerbstätigkeiten die Vierwochengrenze überschreiten, erfolgt in chronologischer Reihenfolge.

Quelle ebenda.

Das heißt, das tatsächliche Einkommen wird chronologisch Woche für Woche betrachtet.

Von einer Durchschnittsbildung oder - betrachtung ist dort NIRGENDS die Rede., sondern nur von "ermitteln".

Die Ermittlung sowie die Zuordnung des Einkommens erfolgt an Hand der abgerechnetet Stunden bzw. der konkret in den einzelnen Wochen geleisteten Arbeitszeit. Allenfalls, wenn das nicht möglich ist, kann man eine Durchschnittsbetrachtung anstellen, die allerdings keinesfalls das Einkommen zweier Ferien umfasst, das sich das erste Einkommen vollkommen problemlos den ersten 2 Wochen zuordnen lässt.

VirtualSelf  14.08.2014, 07:03
@DerSchopenhauer

PS: Das Ganze ergibt sich übrigens aus dem Beispiel in Rz. 11.126.

Dort wird relativ klar, dass KEINE Durchschnittswerte über die gesamte kalenderjährliche Ferienzeit gebildet werden (dürfen).

Vorweg: genaue Rechnung gibt es nicht, da dafür zahlreiche Daten fehlen.

Für echten Ferienjob gilt: Grundsätzlich hast du 1200€ (brutto!!!!) in 4 Wochen pro Kalenderjahr frei.

Bestimmung des anrechnungsfähigen Einkommens erfolgt chronologisch.

2 Wochen sind durch die Pfingstferien futsch; wenn man von brutto = netto ausgeht, hast du hier 470€ "verbraucht".

Für den jetzigen Job gilt: da du nur noch 2 Wochen übrig hast, wird geschaut, welches Einkommen in diesen ersten (!!!) 2 Wochen erwirtschaftet wurde. Problemlos wären hier 730€ brutto. Ist's mehr, muss angerechnet werden.

Das Einkommen das auf die zweite Hälfte der vier Wochen entfällt wird unter Maßgabe der ganz normalen Absetzbeträge ganz normal angerechnet, da es nicht privilegiert ist.

Für den privilegierten Teil des Einkommen kommt es NICHt auf den Zuflusszeitpunkt an; wohl aber beim nicht-privilegierten Teil.

Realiter kann das Ganze recht kompliziert werden; DU hast jedenfalls exakte Belege beizubringen, wann welches Einkommen erwirtschaftet wurde und ggf., wann es zugeflossen; bzgl. der Frage, welche Zeitraum in den Pfingstferien zu veranschlagen ist, wird es Diskussionen geben. Hier könnte der Arbeitsvertrag bzw. die Abrechnung Erhellendes beitragen. Steht dort 19.06. bis 06.07. wird es m.E. nicht darauf ankommen, ob du die Zeit durchgearbeitet hast oder nur einzelne Tage.

droopp 
Fragesteller
 14.08.2014, 18:59

Man muss aber was beachten . Der Job ging 2 Wochen , davon War aber nur 1 Woche in den Ferien (270 Verdient ) Die anderen 200 wurden in der darauffolgenden Woche verdient , wobei hier beachtet werden muss, dass es eine Schulwoche war. Wie ist das nun genau

VirtualSelf  14.08.2014, 20:38
@droopp

Dann sind durch den ersten Job eine Woche und 270€ "futsch".

Bleiben dir in diesen Ferien noch 3 Wochen und in diesen 3 Wochen 930€.

Die 200€ außerhalb der Ferien werden ganz normal angerechnet (100€ Absetzpauschale und prozentualer Freibetrag).

Wichtig ist: Unklarheiten gehen ggf. zu deinen Lasten; heißt du musst Arbeitszeit und zugehörigen Lohn adäquat nachweisen.

Um ganz sicher zu gehen, würde ich mich bei der Agentur für Arbeit erkundigen.