ALG II - Hausgemeinschaft

3 Antworten

Lies zuerst mal, was die Agentur für Arbeit schreibt zur Haushaltsgemeinschaft in Absatz 5 § 9 SG II.

Wenn etwa der Sohn eines Millardärs dem Jobcenter erklärt, sein Vater lasse ihn gratis wohnen, gebe ihm aber keinen Schluck Milch ab, dann kann das dem Jobcenter genügen - oder auch nicht.

Passt einem der Bescheid des Jobcenters über die Höhe des ALG II nicht, kann man die üblichen Rechtsmittel einlegen - Widerspruch beim Amt, danach Klage beim Sozialgericht.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Der Grad der Behinderung ist hier so interessant wie die Farbe der Haare und der Augen: Unser Finanzminister hat einen von 100!

Du bildest mit Deinem Vater zusammen eine Bedarfsagenmeinschaft und die ARGE will schon wissen, welches Einkommen Dein Vater hat. Eine Erklärung, er würde Dich in keiner Weise untertützen, reich da nicht aus. Denke auch an em Mietvertrag, der vorgelegt werden muß.

isomatte  02.11.2014, 19:06

Woraus kannst du das aus der Fragestellung erkennen ?

Cbzoom 
Fragesteller
 02.11.2014, 19:12

Ich bin 26...

Wenn du kein eigenes Kind hast oder deinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken kannst oder nicht min.25 Jahre alt bist,dann würdest du mit deinem Vater eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden,erst ab dem 25 Lebensjahr,würdest du auch ohne Voraussetzung deine eigene BG - begründen und mit dem Vater zusammen,eine HG - Haushaltsgemeinschaft !

Dann reicht es aus,wenn du das durch eine wahrheitsgemäße Bestätigung belegen kannst,das du von deinem Vater finanziell nicht unterstützt wirst. Er ist dann auch nicht dazu verpflichtet,seine Einkommens / Vermögensverhältnisse offen zu legen.

Cbzoom 
Fragesteller
 02.11.2014, 19:09

Hallo, ja ich bin 26 & habe einen Grad der Behinderung von 50.

Reanne  02.11.2014, 23:33
@Cbzoom

Versuche es ohne Einkommensnachweis Deines Vaters, eben nur mit der Bestätigung, daß er keinerlei Unterstüzung gibt.

isomatte  03.11.2014, 06:52
@Cbzoom

Wenn du min.für 3 Stunden am Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und keine volle dauerhafte Erwerbsminderungsrente bekommst,dann ist das Jobcenter für dich verantwortlich,also Leistungen nach dem SGB - ll ,dann muss er keine Auskunft über Einkommen und Vermögen machen !

Nur wenn das der Fall sein würde,kämen Leistungen nach dem SGB - Xll in Frage und dann ist er als unterhaltspflichtiger zur Auskunft verpflichtet,wenn du deinen Lebensunterhalt durch Krankheit nicht selber bestreiten kannst,dann würde nämlich das Sozialamt zuständig sein.

Dann müsste er für deinen Unterhalt zumindest teilweise aufkommen,wenn das Jahreseinkommen über 100 000 € liegen würde.

Wohnt ihr zur Miete und du erklärst wahrheitsgemäß,das er dir keinen Unterhalt leistet und auch in Zukunft nicht leisten wird,dann stünde dir nicht nur dein Regelsatz von derzeit 391 € zu,sondern auch noch die halben KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dann würde ich das gar nicht angeben,das du Mietfrei wohnen kannst.

Es müssen dann aber tatsächlich nachweisbar die 50 % Kopfanteil an deinen Vater überwiesen werden,am besten per Überweisung.

Würdet ihr in einer eigenen Immobilie wohnen,dann stünden dir 50 % der Neben / Heizkosten zu,was dann auch nachgewiesen werden muss.

Cbzoom 
Fragesteller
 03.11.2014, 14:42

Vielen Dank für die Antwort! Ich war bereits beim Job Center gewesen die haben mich gefragt wo wohne, darauf hin habe ich bei meinem Vater gesagt und die nette Sachbearbeiterin hat extra auch nur angegeben, dass ich den Regelsatz beantrage....

isomatte  05.11.2014, 10:40
@Cbzoom

Wenn du dort angibst,das du beim Vater ohne Kosten wohnen kannst,dann ist es doch ganz normal,das dir nur der Regelsatz zusteht und dir gesagt wird,das du dann diesen beantragen sollst !

Du musst in deinem Antrag schon wahrheitsgemäße Angaben machen und wenn du nun mal kostenlos wohnen kannst,hast du keine Aufwendungen,also bekommst du nur den Regelsatz.

Dein Vater muss dich aber nicht kostenlos wohnen lassen und demzufolge stünde dir eine 50 % Kostenübernahme der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung zu,wenn du mit deinem Vater alleine wohnst.