ALG II - Hausgemeinschaft
Hallo liebe Community,
ich hatte letztens schonmal eine Frage zu ALG II gestellt. Seit dem war ich beim Jobcenter und habe die Anträge bekommen. Jetzt kommt meine Frage:
Aufgrund dessen, dass ich bei meinem Vater wohne bilden wir ja eine HG. Das ist soweit nicht schlimm. Mein Vater unterstützt mich, außer freiem Wohnen, in kleinster Weise finanziell oder sonst wie. Jetzt habe / werde ich eine Erklärung meines Vaters mit abgeben, wo jenes halt drinne steht. Soweit ich mich informiert habe, soll das ausreichen, damit ich den Regelsatz erhalte. Doch ich hab da so meine bedenken und ich möchte auch nicht meinen Vaters Gehaltsabrechnungen vorzeigen. Also, kann mir jemand sagen, ob dies eine relativ "sichere" Maßnahme ist um die Demütigung meinerseits (die ich leider ziemlich empfinde) zu mindern? Hat dies einer in dieser Community so schon durchgemacht?
Außerdem möchte ich hier bitte auf keine Kommentare Antworten die etwas mit "....such Dir dich ne Arbeit" oder so zu tun hat! Ich bewerbe mich und bin schon extrem beschämt darüber überhaupt ALGII zu beantragen, wenn ich könnte, würde ich es gar nicht erst machen!
So, und jetzt sag ich schonmal vielen Dank und einen schönen Abend noch ;)!
3 Antworten
Lies zuerst mal, was die Agentur für Arbeit schreibt zur Haushaltsgemeinschaft in Absatz 5 § 9 SG II.
Wenn etwa der Sohn eines Millardärs dem Jobcenter erklärt, sein Vater lasse ihn gratis wohnen, gebe ihm aber keinen Schluck Milch ab, dann kann das dem Jobcenter genügen - oder auch nicht.
Passt einem der Bescheid des Jobcenters über die Höhe des ALG II nicht, kann man die üblichen Rechtsmittel einlegen - Widerspruch beim Amt, danach Klage beim Sozialgericht.
Gruß aus Berlin, Gerd
PS. Der Grad der Behinderung ist hier so interessant wie die Farbe der Haare und der Augen: Unser Finanzminister hat einen von 100!
Du bildest mit Deinem Vater zusammen eine Bedarfsagenmeinschaft und die ARGE will schon wissen, welches Einkommen Dein Vater hat. Eine Erklärung, er würde Dich in keiner Weise untertützen, reich da nicht aus. Denke auch an em Mietvertrag, der vorgelegt werden muß.
Woraus kannst du das aus der Fragestellung erkennen ?
Ich bin 26...
Wenn du kein eigenes Kind hast oder deinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken kannst oder nicht min.25 Jahre alt bist,dann würdest du mit deinem Vater eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden,erst ab dem 25 Lebensjahr,würdest du auch ohne Voraussetzung deine eigene BG - begründen und mit dem Vater zusammen,eine HG - Haushaltsgemeinschaft !
Dann reicht es aus,wenn du das durch eine wahrheitsgemäße Bestätigung belegen kannst,das du von deinem Vater finanziell nicht unterstützt wirst. Er ist dann auch nicht dazu verpflichtet,seine Einkommens / Vermögensverhältnisse offen zu legen.
Versuche es ohne Einkommensnachweis Deines Vaters, eben nur mit der Bestätigung, daß er keinerlei Unterstüzung gibt.
Wenn du min.für 3 Stunden am Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und keine volle dauerhafte Erwerbsminderungsrente bekommst,dann ist das Jobcenter für dich verantwortlich,also Leistungen nach dem SGB - ll ,dann muss er keine Auskunft über Einkommen und Vermögen machen !
Nur wenn das der Fall sein würde,kämen Leistungen nach dem SGB - Xll in Frage und dann ist er als unterhaltspflichtiger zur Auskunft verpflichtet,wenn du deinen Lebensunterhalt durch Krankheit nicht selber bestreiten kannst,dann würde nämlich das Sozialamt zuständig sein.
Dann müsste er für deinen Unterhalt zumindest teilweise aufkommen,wenn das Jahreseinkommen über 100 000 € liegen würde.
Wohnt ihr zur Miete und du erklärst wahrheitsgemäß,das er dir keinen Unterhalt leistet und auch in Zukunft nicht leisten wird,dann stünde dir nicht nur dein Regelsatz von derzeit 391 € zu,sondern auch noch die halben KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dann würde ich das gar nicht angeben,das du Mietfrei wohnen kannst.
Es müssen dann aber tatsächlich nachweisbar die 50 % Kopfanteil an deinen Vater überwiesen werden,am besten per Überweisung.
Würdet ihr in einer eigenen Immobilie wohnen,dann stünden dir 50 % der Neben / Heizkosten zu,was dann auch nachgewiesen werden muss.
Vielen Dank für die Antwort! Ich war bereits beim Job Center gewesen die haben mich gefragt wo wohne, darauf hin habe ich bei meinem Vater gesagt und die nette Sachbearbeiterin hat extra auch nur angegeben, dass ich den Regelsatz beantrage....
Wenn du dort angibst,das du beim Vater ohne Kosten wohnen kannst,dann ist es doch ganz normal,das dir nur der Regelsatz zusteht und dir gesagt wird,das du dann diesen beantragen sollst !
Du musst in deinem Antrag schon wahrheitsgemäße Angaben machen und wenn du nun mal kostenlos wohnen kannst,hast du keine Aufwendungen,also bekommst du nur den Regelsatz.
Dein Vater muss dich aber nicht kostenlos wohnen lassen und demzufolge stünde dir eine 50 % Kostenübernahme der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung zu,wenn du mit deinem Vater alleine wohnst.
Hallo, ja ich bin 26 & habe einen Grad der Behinderung von 50.