ALG I nach Abschluss des Studiums & Werkstudentenanstellung?

4 Antworten

Auf Deiner Lohnabrechnung steht drauf, welche Sozialabgaben abgeführt wurden. Wenn Du in den letzten 24 Monaten 12 Monate Arbeitslosenversicherung gezahlt hast, hast Du einen Anspruch auf Alg1.

I.d.R. müssen Werkstudenten keine KV, PV und AV bezahlen, aber RV. Dann hat man natürlich keine Anspruch auf Arbeitslosengeld. Google mal "Werkstudent Arbeitslosenversicherung".

Also wenn du die letzten beiden Jahre 360 Arbeitstage gearbeitet hast (sozialversicherungspflichtig), dann hast du Anspruch auf AlgI.

Sozialversicherung heisst Renten- und Krankenversicherungspflicht, diese wurde mit sicherheit auch einbezahlt. Ist denn aber auch Arbeitslosenversicherung einbezahlt worden? Das geschieht nicht automatisch!

EmilieRichter 
Fragesteller
 18.10.2010, 22:00

ich glaube es wurde nur renten- und krankenversicherung bezahlt. bin mir aber nicht ganz sicher. wie könnte ich ich denn extra arbeitslosenverischerung bezahlen?

hast du vom Minijob Arbeitslosenversicherung abgeführt (geschieht glaub ich nur auf Antrag). Sonst schwierig, weil du doch nicht eingezahlt hast. Frag doch bei der AfA.