AG rückt Lohnsteuerbescheinigung nicht raus?
Hallo,
ich habe das Problem dass mein vorletzter AG meine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr nicht rausrücken möchte. Da ich die Unterlagen für die Abrechnung für das Finanzamt brauche, brauche ich auch diese Bescheinigung. Die habe ich nicht in meinen Unterlagen gefunden. Was kann ich da machen? Es ist nicht so dass ich sie verschlampt habe aber nach meinem Wechsel hatten die gesagt sie schicken mir die ganzen Sachen zu. Das lag alles irgendwo bei einem Kollegen im Büro teils unvollständig. Der Grund den die Frau mir nannte ist, dass sie Ende des Jahres umziehen und jetzt schon alle Kisten verpackt haben. Sowas steht doch in der EDV normalerweise in der Datenbank drin oder? Ausdrucken und fertig O.ö MfG
2 Antworten
Wenn es keine altertümliche Buchhaltung ist, dann sollte das normalerweise über die EDV recht schnell auszudrucken sein.
Aber ich kenne die Abläufe deiner Firma nicht, von daher gut möglich das die eben kein SAP oder ähnliche Software nutzen die alles in einem Programm hat.
Solche Dinge waren selbst in meiner alten Firma mit fast 2000 MA immer recht kompliziert weil Buchhaltung extern lief und eben alles recht lang gedauert hat.
Schreib einen netten Brief, setz eine Frist von 14 Tagen mit der Bitte um Zusendung deiner Unterlagen.
Was heißt du trägst die Kosten...?
Selbst wenn du die Unterlagen bekommen hättest, die Firma muss ja alles von dir aufbewahren, also sollte es nicht an einer Kopie oder einem neuen Ausdruck scheitern.
Ihre Argumentation bestand darin, dass deren Finanzabteilung ja dafür was tun müsste, suchen und so, was kostenpflichtig wäre.
Bist du dir denn sicher das du das überhaupt brauchst? Meist wird heute ja alles eh direkt an das FA gemeldet.
Ansonsten ist es eigentlich so das deine Unterlagen von dir abgeholt werden müssen, dies nennt man Holschuld des AN. Ausnahmen gibt es da allerdings auch, dann allerdings liegen die Kosten eben beim AG.
Fakt ist das dir am letzten Tag der Arbeit deine Unterlagen ausgehändigt werden müssten, bei manchen Unterlagen dann eben kurz nach Austritt.
Hast du die Unterlagen nicht bekommen und der AG kann nicht beweisen das er sie dir übergeben hat, dann muss er sie eben noch mal ausstellen.
Wenn es im AV keine Klausel gibt, die dir irgendwelche Gebühren andichtet, dann ist das gar nicht zulässig. Und wenn es diese Klausel gäbe, dann vermutlich nur bis zum Arbeitsgericht, dies würde die dann schon kappen.
Ruife mal beim Finanzamt anw as man in so einem FAll macht. Das finanzamt bekommt ja eine Meldung, müßte die Daten also vorliegen haben.
Habe vorhin eben angerufen, muss es um 13Uhr noch mal machen.
Das lustige ist ja, als ich meine Arbeitskleidung abgegeben habe lagen meine Unterlagen noch in dem Büro des Kollegen und ich habe sie mir selber rauspicken müssen weil keiner sich verantwortlich gefühlt hat.. obwohl sowas zugeschickt wird
Habe mit der ja gesprochen, sie meinte ich hätte sie bekommen was nich stimmt.... habe meine fehlenden Unterlagen abholen müssen weil die irgendwo in Briefablagen rumlagen...
Jetzt soll ich die Kosten für deren schlamperei tragen -.-