Ärztliche erstuntersuchung schon durchgeführt im alten Ausbildungsbetrieb. Nun Ausbildungswechsel und Betriebswechsel. Nochmal?
Hallo Community. Ich fange morgen meine Ausbildung an. Für meine Ausbildung brauche ich noch eine erstuntersuchung da ich noch nicht volljährig bin. Diese erstuntersuchung habe ich aber schon durchgeführt da ich letztes Jahr in einem anderen Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb war. Nun habe ich vergessen das erstuntersuchungs zeug mit in meinem ausbildunhsvertrag mitzuschicken. Per e-Mail habe ich dann eine Nachricht bekommen wo drinne steht, das ich die erstuntersuchung aufjedenfall zum ersten ausbildungstag mitbringen soll. Nun habe ich in meinen Sachen nachgeschaut und gemerkt das ich da nur die "Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeher" und "Erste / Weitere Nachuntersuchung habe. Auf dem Blatt "Ärztliche Bescheinigungn für den Arbeitgeber" stehen nur Sachen drauf wie z.B "Arbeit überwiegend im.. Stehen, Gehen, Sitzen,...usw. Nun die Frage ob das reicht meinem Arbeitsgeber zu geben oder ob ich das nochmal machen muss. Freue mich über schnelle Antworten und bedanke mich jetzt schon bei jedem herzlichst. Mit freundlichen Grüßen.
1 Antwort
Das Ergebnis der ersten Untersuchung muß vorgelegt werden; das darf nicht älter als 14 Monate sein - zudem mußt Du nun eine Nachuntersuchung machen lassen (nach spätestens 1 Jahr)...
Diese Untersuchungen sind nicht betriebsgebunden sondern personengebunden.
Vielen lieben Dank. Ist alles erledigt jetzt. 😊