ADAC Partnermitgliedschaft für 2 PKW's?
In der ADAC Ordnung wird dies nicht beschrieben als Leistung. Wenn meiner Partnerin Mitglied ist und ich nun als Partner dazu komme, bin ich auch geschützt.
ABER gilt dies nur Fahrzeug bezogen?
Oder bin ich mit meinem eigenem Fahrzeug mit der gleichen Leistung geschützt?
3 Antworten
Hallo Stefan,
die Leistungen des ADAC sind immer personenbezogen, gelten also auch für dein Fahrzeug und sogar für jedes von dir bzw. deiner Partnerin "geführte" Fahrzeug (z.B. Mietwagen). Hierzu muss man auch nicht verheiratet sein, der ADAC definiert die Partnerschaft folgendermassen:
Ehepartner oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft und Ihre minderjährigen Kinder. Anstelle des Ehepartners sind der nichteheliche Lebenspartner und dessen minderjährige Kinder mitgeschützt, wenn Sie mit ihnen nachweislich in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ich weiß, es ist nicht Fahrzeugbezogen. Ich glaube aber, bei einer Partnerschaft muß man verheiratet sein, damit auch der Partner davon profitiert. Ansonsten gibt es noch eine Partnerversicherung. Die müßte preisgünstiger sein.
auch eheähnliche Gemeinschaft!
die mitgliedschaft ist personenbezogen