Abweichung vom Nominalzins und Effektivzins bei einem Bankdarlehen?
Hallo zusammen,
ich bin aktuell etwas besorgt. Und zwar habe ich mich vor einigen Wochen in eine Wohnung verliebt und entsprechend alles in die Wege geleitet was bei so einem Immobilienkauf dazugehört. Und so ein Bankdarlehen gehört dazu. Die Konditionen bei der Bank waren gut und so habe ich mich diese entschieden. Soweit so gut. Als ich jedoch den Kaufvertrag erhalten habe, war ich echt erstaunt, wie weit Sollzins und Effektivzins doch liegen können: Der Soll-Zins lag bei 1,90%(wie abgemacht) und der Effektivzins bei 2,62.
Bei meinen vorherigen Recherchen haben die Leute i.d.R. von 0,1% Unterschied gesprochen, sprich der Effektivzins war 0,08-0,1% höher als der Sollzins. Nun hat der Bankmann gesagt, dass bedingt durch neue EU-Regelungen vom letzten Jahr die Banken gezwungen sind einige Gebühren mit in den Effektivzins einfließen zu lassen, was vorher nicht der Fall war. Grund soll die bessere Transparenz sein, sodass der Darlehensnehmer einfacher unter den Banken vergleichen kann. Kann dies wirklich der Fall sein? Ich weiß, dass sich pauschale Aussagen immer schwierig tätigen lassen, da es auf alle Details ankommt. Aber ist dieser große Unterschied plausibel? Aktuell fühle ich mich etwas über den Tisch gezogen und wäre für jeden Rat oder eine Aufklärung dankbar.
3 Antworten
Diese Verordnung die dein Bankberater angesprochen hat ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie :D (ca seit 1 Jahr).
Sie soll wirklich die Transparenz für den Verbraucher schützen und dadurch den Vergleich innerhalb der Banken und die Sicherheit des Kreditnehmers weiter erhöhen (wieder mal mehr Auflagen für Banken, die eingehalten werden müssen).
Also ist das schon plausibel was dein Bankberater sagt. :)
Im Vertrag kannst du ja mal ein bisschen stöbern oder dich im Internet weiter über die neue Regelung informieren :)
Lg
Hallo danielhabicht,
die deutliche Abweichung Deines Effektivzinses ist durchaus realistisch.
Der Sollzinssatz ist der Zinssatz, mit dem Dein Darlehen jährlich verzinst wird. Er wird auf den Nominalbetrag des Darlehens berechnet.
Der effektive Jahreszins beinhaltet neben den zu zahlenden Sollzinsen auch weitere Kosten der jeweiligen Bank. Somit ist der effektive Jahreszins der Zinssatz, der für den Vergleich verschiedener Angebote maßgeblich ist.
Durch das Inkrafttreten der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie zum 21.03.2016 gab es bei der Berechnung des Effektivzinses einige Neuerungen.
So werden die Kosten der Wertermittlung und Besicherung im Rahmen einer Immobilienfinanzierung bei fast allen Kreditgebern in den effektiven Jahreszins eingerechnet und führen somit zu einer leichten Erhöhung.
Einige Kreditgeber werden auch weitere Kosten wie beispielsweise Beiträge für eine Risiko-Lebensversicherung mit einrechnen, dies kann aber von Bank zu Bank variieren. Somit verliert der Effektivzins ein wenig an Transparenz.
Grundsätzlich ist anhand Deiner Informationen zu sagen, dass es sich hierbei um ein seriöses Angebot handelt und Dein Bankberater Dir den unterschied der beiden Zinssätze korrekt begründet hat.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen und wünsche Dir viel Freude mit Deiner neuen Immobilie.
Viele Grüße, Anna von Interhyp
Ja, das ist korrekt.
Früher war im Effektivzins nicht alles drin und dann kamen hier und da noch gebühren. Jetzt sind die Effektivzinse aber vergleichbar.
Also der Zins ist ziemlich gut.
Danke für die schnelle Antwort. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. In dieser Zeit wird das gesamte Darlehen auch getilgt, sodass kein Anschlusskredit nötig sein wird.