Abstinenznachweis von 6 Monaten in einer 4 Monate MPU Frist?

2 Antworten

Die Frist von 4 Monaten ist üblich und soll verhindern, dass man erst nach Anordnung der MPU den Konsum einstellt.

Falls du wirklich seit Oktober 2020 nichts konsumiert hast, kannst Du Deine Abstinenz auch mittels Haar-Screening bis zu 6 Monate rückwirkend nachweisen.

P.S: Deine Zuversicht war absolut nicht angebracht, nach einem verpatzten äG folgt IMMER eine MPU.

kimbonice 
Fragesteller
 01.09.2021, 18:45

Wie rückwirkend? Versteh ich das richtig? Anstelle des 6 Monate Urintests, mache ich das Haar Screening einmalig und somit meinen Abstinenznachweis? Klingt etwas zu schön gerade.

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kimbonice 
Fragesteller
 01.09.2021, 18:57
@clemensw

Dann scheitert es an der Haarlänge leider. Trotzdem Danke.

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Wurde denn eine Abstinenz angeordnet jetzt in dem Schreiben oder nur eine MPU?

kimbonice 
Fragesteller
 01.09.2021, 19:24

Im Brief wurde keine Abstinenz erwähnt, bin bisher davon ausgegangen weil man im Internet liest, dass bei so einem Drogen Fall eine MPU mit Abstinenznachseis unumgänglich ist.

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FahrschulNerd  01.09.2021, 19:26
@kimbonice

Wenn keine Abstinenz gefordert ist, muss du keine machen .. und wenn du nur 4 Monate Zeit hast, wissen sie ja auch das man keine 6 Monate nachweisen kann. ^^ Wie ist denn die Fragestellung an die MPU Stelle.. sollte aufgeführt sein

Mach die MPU .. mehr ist nicht gefordert. Allerdings kannst du halt, je nachdem wie sie läuft, eine Abstinenz noch aufgedrückt bekommen.

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kimbonice 
Fragesteller
 01.09.2021, 22:33
@FahrschulNerd

"Liegt beim Untersuchten gegenwärtig ein gelegentlicher oder gar ein regel- und gewohnheitsmäßiger Konsum von Cannabisprodukten vor?"

"Ist zu erwarten, dass der Untersuchte zukünftig erneut ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Cannabisprodukten oder deren Nachwirkungen führen wird? (Fähigkeit zum Trennen von Konsum und Fahren)"

Das ist alles

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nancycotten  02.09.2021, 07:06
@FahrschulNerd

Sorry FahrschulNerd, aber deine Antwort ist leider grundfalsch!

Wenn keine Abstinenz gefordert ist, muss du keine machen

Selbstverständlich sollte er einen AN machen, da er ansonsten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein neg. Gutachten erhalten wird. Eine MPU mit "kK" zu bestehen gelingt idR nur wenn man nicht schon mal im Straßenverkehr auffällig war, oder dem Gutachter sehr gut darlegen kann dass man künftig vor jeder Fahrt mind. 72 Std. keinen Joint mehr raucht (auch nicht einmal daran zieht). und es somit zu keinem spontanen Konsum mehr kommt.

Im übrigen wird vorab nie eine AB gefordert, wie sollte das auch gehen? Die FEB hat keine Ahnung davon wie lange die AN sein sollten, denn dies entscheidet erst der Gutachter bei der MPU selbst...

und wenn du nur 4 Monate Zeit hast, wissen sie ja auch das man keine 6 Monate nachweisen kann

Siehe dazu die Antwort von clemensw - aber auch noch zusätzlich: Die FEB muss nur dafür sorgen dass ein pos. Ga beigebracht wird und der Zeitraum dafür ausreicht um diese anzutreten (4 Monate), sie muss nicht dafür sorgen dass der Zeitraum ausreicht um vorab entsprechende AN abzulegen.

Mach die MPU .. mehr ist nicht gefordert. Allerdings kannst du halt, je nachdem wie sie läuft, eine Abstinenz noch aufgedrückt bekommen.

Ich schätze du hast wirklich keine Ahnung wie so eine MPU abläuft - es werden nicht im nachhinein noch AN gefordert, sondern die ganze MPU wird negativ und er kann sie kpl. wiederholen...

Bitte keine Ratschläge geben ohne sich vorher mit der Materie auseinander gesetzt zu haben. Wenn der TE deinem Tipp folgen würde, würde er eine hohe Stange Geld zum Fenster rauswerfen...

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