Abstandsblitzer?
Mal wieder eine Frage zum Verkehrsrecht, dieses Mal eine, die mich selbst betrifft:
Ich bin auf einer Autobahn gefahren, wegen eines Autobahnkreuzes war die Geschwindigkeit auf 120 begrenzt. Zwar habe ich den mobilen Blitzer (so eine Einheit mit 2 Stativen, eins für Geschwindigkeitsmessung, eines für Kamera) neben der Leitplanke stehen sehen, da ich aber ohnehin unter den erlaubten 120 war (anfangs etwa 110, wegen des abbremsens der Fahrzeuge vor mir und von mir selbst natürlich beim passieren des Blitzers minimal über 100 (laut Tacho, also tatsächlich eher unter 100)) habe ich nicht abrupt gebremst, dennoch meine ich, dass der Blitzer ausgelöst hat (ich kann es nicht 100% sagen, durch den Stand der Sonne kann es mit minimaler Wahrscheinlichkeit auch eine ungünstige Reflexion gewesen sein)
Da die Geschwindigkeit als möglicher Auslöser ausscheidet, bliebe noch der Abstand, der war durch besagtes Abbremsen wegen eines leichten Rückstaus vom vorausliegenden Verzögerungsstreifen (in dieser konkreten Situation) möglicherweise leicht verringert.
Hierzu meine Fragen:
Wie plausibel ist es, an so einer Örtlichkeit, wo Messungen häufig durch abbremsende Fahrzeuge beeinflusst werden, eine Abstandsmessung durchgeführt wird?(Zwar hört man immer wieder, dass gerne gezielt da geblitzt wird wo es am meisten Geld bringt, allerdings bietet diese Situation ja auch Möglichkeit für einen erfolgreichen Einspruch)
Wie genau kann eine solche Messung in dieser Situation noch sein (zumal keine zweite Kamera zu sehen war (ich kenne die Örtlichkeit sehr gut und auch die potentiellen Standorte wo sie hätte aufgestellt sein können), die also nur auf der Zeit zwischen zwei Fahrzeugen basiert, Geschwindigkeitsänderungen also nicht erfasst?
Und welche Toleranzen gelten in dem Fall? Wird einfach nur die übliche Toleranz bei der zu Grunde gelegten Geschwindigkeit abgezogen, oder gibt es da eigene Werte (da ja auch weitere Messunsicherheiten berücksichtigt werden müssen)? - da der Abstand anhand der Leitpfosten und Striche relativ gut abzuschätzen war, kann es sich im Fall der Fälle ohnehin nur um wenige Meter gehandelt haben
1 Antwort
Ja in der Regel sind da Markierungen in bestimmten Abständen auf der Fahrbahn. Als Anhaltspunkt können aber auch die normalen Fahrbahnstreifen genommen werden. Die sind auch genormt in bestimmten Abständen. Das kann man genau nachmessen.
Bei 100 km/h sollte man 50m Abstand haben. Bei 10m Abstand oder weniger, braucht man da nicht mehr zu Diskutieren. Bei 30 oder 40m wird man vermutlich nicht geblitzt.