Abschlagszahlung trotz Kündigung Zeitarbeit?
Guten Tag, und zwar habe ich zum 31.7. vor zu kündigen bei meiner Zeitfirma, da ich zum 1.8. wg Umzug umziehen werde und neue Stelle anfangen werde. Jetzt ist meine Frage, darf meine Leihfirma einfach die Abschlagszahlung zum 1. im Juli und August für das Gehalt Juni und Juli einfach einstellen? Weil laut Gesetz bzw Tarifvertrag sind sie ja verpflichtet auf Wunsch auszuzahlen einen Abschlag, gilt das auch bei Kündigung?
2 Antworten
Es gibt bei Lohnzahlungen in der Regel
1) die Abschlagszahlungen und 2) die Endabtechnung.
Entscheidend ist doch sicherlich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Endabrechnug - die zeitnah nach der Beendigung des AV zu erfolgen hat.
Vorauszahlungen gibt es bei Lohn nicht.
Abschlagszahlung werden sie zahlen müssen- vermutlich aber keine Vorauszahlung.