Abschlagszahlung bei Schmerzensgeld

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Es ist üblich, dass Versicherungen Abschlagzahlungen auf eine endgültig festzulegende Schmerzensgeldsumme zahlen. Da diese Summe derzeit noch nicht bekannt ist, erhälst du eine Abschlagzahlung. Wenn ich deine Aussage richtig verstehe, hat dir die Versicherung ein Angebot über Schmerzensgeld gemacht, was auch üblich ist. Ich würde dir raten, das Angebot nicht zu unterschreiben, weil dies meist niedriger angesetzt wird, als die später zu zahlende Summe. Hast du einmal unterschrieben ist die Versicherung frei von weiteren Zahlungsverpflichtungen die über die angebotene Summe hinausgehen würden. Du musst die Arztberichte abwarten, leider. Dies ist auch zu deinem Vorteil. Vielleicht werden Spätfolgen von den Ärzten attestiert, dann hast du ganz andere Forderungen an die Versicherung. Also, übe dich in Geduld, es lohnt sich.

Das mag sein. Da ich aber angewiesen bin auf eine Abschlagzahlung. Würde ich gerne wissen ob ich auch das Recht darauf habe.

Ich würde es als Bitte und nicht als Forderung formulieren, kommt eher positiv an.