Abschlagszahlung bei Mietkündigung?

5 Antworten

Nun, dein Vermieter ist anscheinend nur gegen Zahlung von 900 Euro bereit, den Mietvertrag vorzeitig aufzuheben. Wenn er vorher nichts anderes mit dir vereinbart hat (z.B. dass eine Nachmieterstellung ausreicht), darf er natuerlich die Bedingungen fuer sein Entgegenkommen (deine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag) festlegen. Es liegt dann an dir, diesen zuzustimmen oder einfach deinen gueltigen Vertrag bis zum Vertragsende bzw. naechstmoeglichen Kuendigungstermin weiter zu erfuellen.

Ich würde mal sagen dass die 900€ Abschlagszahlung nicht rechtens sind, da du ja einen Nachmieter gebracht hast der anscheinend vom Vermieter auch akzeptiert wurde. Er hat also keinen Ausfall.

Aber, um ganz sicher zu gehen würde ich in Mieterverein in deiner Nähe konsultieren. Auch als Nichtmitglied kannst du dort nachfragen. Die Rechtsberatung kostet vielleicht ein paar Euro, aber mit Sicherheit nicht 900!

Dein Vermieter hat Dir einen Nachmieter erlaubt.

Du hast den Nachmieter gestellt.

Nun kommt meine Frage. Wurde im Mietvertrag vereinbart, wenn Du als Mieter vorzeitig aus dem Vertrag ausscheiden möchtest, dass Du einen Unkostenbetrag und in welcher Höhe zu erstatten hast.

Ist nichts vereinbart, besteht kein Anspruch.

Ist etwas vereinbart, hat der VM den Anspruch nachzuweisen.

Mehr als eine Monatsmiete kann er allerdings - wenn einen Unkostenentschädigung vereinbart ist - nicht verlangen.

Oder kann der VM die Wohnung nicht mehr zu dem Preis wie bei Dir vermieten und möchte nun die Differenz von Dir ?

Dann allerdings hätte er vor der Vermietung einen Anspruch an Dich mit Dir abklären müssen.

Stiwi89 
Fragesteller
 22.08.2010, 13:09

Im Mietvertrag steht nur, dass Renovierungskosten getragen werden müssen. Ich muss in der Wohnung nur streichen und sonst nichts. Das soll 900€ kosten? Mit Blattgold Farbe vielleicht....

wunhtx  22.08.2010, 20:25
@Stiwi89

Wenn es so dasteht, wie Du hier mitteilst, dann lasse Dich beraten, denn aus meiner Sicht, kann mit dieser Forderung, dass Renovierungskosten zu tragen sind, keine wirksame Vereinbarung getroffen werden.

dein vermieter (oder auch verbrecher) will kohle machen! weise ihn darauf hin, dass er es unterlassen soll, dir derartige zahlungsaufforderungen zuzustellen und dass du ihn andernfalls auf unterlassung verklagen wirst! von dieser sorte kenne ich auch einen, meinen exvermieter. der ist bei mir aber auf eine harte nuss gestoßen und musste sich für seine unverschämtheiten (hat dafür letzendlich die kaution einbehalten) vor gericht verantworten und hat sich einen niederlage geholt. auf sowas musst du dich nicht einlassen, du hast ihm ja schließlich einen nachmmieter präsentiert!

Der Vermieter möchte aus Ihrer Situation etwas Honig saugen. Das können Sie verhindern, indem Sie den Mietvertrag aussitzen. Die Frage ist, was billiger wäre, wenn man nicht doch noch vernünftig verhandeln könnte.

Stiwi89 
Fragesteller
 22.08.2010, 13:08

Das Problem ist einfach, dass ich auf Basis mehrerer Zusagen durch die Mitarbeiter von ihm und durch das akzeptieren des Nachmieters einen neuen Mietvertrag geschlossen habe. Ich kann mir einfach nicht vorstellen wofür er bei einer 28m² Wohnung 900€ haben will. Ne BEarbeitungsgebühr oder ähnliches könnte ich verstehen. Er hat keinen Verdienstausfall und die Wohnung muss er auch nicht günstiger vermieten. Für mich ist das schon fast Erpressung! Ich werde mich wohl an den Mieterverband richten.

schelm1  23.08.2010, 13:48
@Stiwi89

Der hält sich einfach nur an seinen Vertrag! Bis ein solches Verfahren abgeurteilt ist, haben Sie die Regelkündigsfrist längstens ausgesessen und bleiben dann nur noch auf Verfahrenskosten oder die des Mieterbundes sitzen! Aussitzen ist folglich billiger!