Abschiedsbrief und Testament....ich brauch das. wann bekommen das sowas zurück?
Mein Lebensgefährte hat ein Testament und Abschiedsbrief hinterlassen. Die Kripo hat am selben Abend alles mitgenommen. Wenn ich das vorher gewusst hätte, dann hätte ich es wenigstens noch abfotografiert. ich hatte keine Chance mehr. Zum Glück hatte ich mir einige Details merken können, dass er z.b. ein Urnengrab möchte und 2 Lieblingslieder gespielt werden sollen.
Das ist nun schon 2 Wochen her, die Kripo meinte damals, ich bekomme es zurück. Aber irgendwie muss ich da hinterher rennen. Die Beisetzung ist schon in 5 Tagen und mir wäre es wichtig , dass ich es vorher noch bekomme. Nun habe ich dort jemand erreichen können, sie sagen mir nun, dass es nun beim Nachlassgericht liegt. sie hätten mich wenigistens informieren können? Ich habe schon genug Rennerei mit allem....
Kann mir jemand was dazu sagen? Wenn ich mir jetzt z.b. die Details nicht so schnell gemerkt hätte?? Also dass er Urne will usw....
macht mich gerade echt fertig.... Danke
13 Antworten
.... da kommt an Dich nichts zurück, denke ich. Das ist allein eine Angelegenheit der Erben.
Viel Kraft in dieser schweren Zeit.
*Mit*-Erbe vielleicht respektive Vermächtnisnehmer.
Gegenfrage: Wenn es keine gesetzlichen Erben gäbe, wer soll dann deiner Meinung nach die Beerdigung organisiert haben?
Vermutung: Es gibt gesetzliche Erben, und die haben auch die Unterlagen vom Nachlassgericht erhalten. Sofern du testamentarisch bedacht wurdest, wird sich das Nachlassgericht mit dir in Verbindung setzen. Die Bestattung ist regelmäßig durch die Nachfahren respektive direkten gesetzlichen Erben zu organisieren und auch zu bezahlen, unabhängig von Erbschaft und Annahme oder Ablehnung desselben. Das geht dich als Lebensgefährtin rechtlich nichts an, da ihr nicht verheiratet wart.
wer hat denn die beisetzung organisiert, wenn keiner die wünsche des toten kennt? - klingt recht ungewöhnlich für mich...
das das testament vom nachlassgericht eröffnet wird, ist normal. und wenn du was erbst, bekommst du post.
als lebensgefährtin hast du keinerlei rechte.. du warst ja nicht seine ehefrau...
Mein Beileid!
Du kannst, nachdem es ja nicht um geheime Sachen geht, normalerweise problemlos eine Kopie erhalten. Die ist dann zwar natürlich kein rechtsgültiges Dokument (kannst also damit z.B. nicht zu einer Bank gehen), aber Du hast zumindest den Wortlaut.
Wen es beim Gericht liegst muss du nur dahin und wen du weist da du drin stehst müsste da schon ein erbberechtigt Nachricht für dich liegen bzw bantargst du sie dort!Du musst ja nicht mal das oginal haben sonder sagt es geht um die bererdiegungswünsche Wen das nur im Abschiedsbrief steht dan must du das bei der politzei als kopie verlangen wollen die nicht mal ne Kopie rausrücken verlange den vorgesetzten!
Na ich bin ja Erbe.
Steh da mit drin.