Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug gerechtfertigt, wenn nicht auf Dienstgang gestempelt?

8 Antworten

Grundsätzlich ist die Abmahnung berechtigt, da du ja gegen eine Dienstanweisung deines AG verstoßen hast. Wenn die schriftliche Abmahnung dann damit begründet ist, ist es formal in Ordnung.

Der Vorwurf der Arbeitszeitmanipulation ist aber nach deiner Schilderung ziemlicher Unsinn, denn so oder so ist es Arbeitszeit. Wenn die ABmahnung damit begründet ist, könntest du dagegen angehen, indem du eine schriftliche Gegendarstellung einreichst und die Entfernung der Abmahnung aus deiner Personalakte verlangst. Wenn dein Verdacht, den du in einigen Kommentaren geäußert hast, richtig ist, solltest du m. E. die fehlerhafte Abmahnung aber auf sich beruhen lassen, denn der AG könnte sonst eine korrigierte (formal und inhaltlich richtige) Abmahnung nachschieben.

Sollte es tatsächlich so weit kommen, dass dir gekündigt wird und der AG beruft sich u. a. auf diese Abmahnung, könntest du im Kündigungsschutzprozess damit argumentieren, dass die Abmahnung unwirksam war.

Grautvornix  16.08.2016, 14:18

Ist auch was dran, kommt es zur Kündigung, und zu einem Prozess vor dem AG, werden die wohl feststellen, das die Abmahung(en) unbegründet waren.

Und damit die Kündigung, dann gibt es einen Vergleich.

Das meinte ich mit "teuer machen", ich würde es so machen.

Die stehen dann vor Gericht ohne Munition da.

Ist ja auch fraglich, ob es weitere Abmahungen deswegen geben wird, wenn man das Spiel durchschaut hat.

Familiengerd  16.08.2016, 15:00

Wenn dein Verdacht, den du in einigen Kommentaren geäußert hast, richtig ist, solltest du m. E. die fehlerhafte Abmahnung aber auf sich beruhen lassen, denn der AG könnte sonst eine korrigierte (formal und inhaltlich richtige) Abmahnung nachschieben.

Und eine wegen einer Gegendarstellung korrigierte, nachgeschobene Abmahnung wäre dann gegen den - harmlosen - Verstoß gegen eine Dienstanweisung gerichtet.

Und eine solche (geradezu "lächerliche", weil äußerst kleinliche) Abmahnung taugt kaum als "Munition" für eine Kündigung.

Das heißt, eine Gegendarstellung gegen die Abmahnung im konkreten Fall hätte nicht die von Dir befürchtete Wirkung.

Du hast Recht. Wenn du was für die Firma erledigt hast, dann ist das Arbeitszeit.

Du solltest gegen die Abmahnung vorgehen. Das Problem ist, wenn du eine Abmahnung in deinen Akten hast, dann kann man dich später wesentlich leichter fristlos entlassen.

Du solltest also einen Termin mit der Personalabteilung machen und verlangen, dass die Abmahnung zurück genommen wird und aus den Personalakten entfernt wird. Ansonsten hast du die Möglichkeit, auf die Entfernung der Abmahnung zu klagen.

Familiengerd  16.08.2016, 12:56

dann kann man dich später wesentlich leichter fristlos entlassen

Die Abmahnung ist zwar rein formal rechtlich nicht zu beanstanden, inhaltlich aber äußerst kleinlich.

Zur Stützung einer späteren fristlosen Kündigung (was ja auch nur eine rein spekulative Mutmaßung ist) ist sie aber völlig ungeeignet!

verlangen, dass die Abmahnung zurück genommen

Mit welcher Begründung?

Der Fragesteller hat gegen eine Dienstanweisung verstoßen und erhält dafür eine Abmahnung - wie gesagt: formal korrekt, inhaltlich kleinlich!

Diese Abmahnung ist relativ bedeutungslos!

Direkt eine Abmahnung zu erteilen ist unverhältnismäßig. Es sei denn du wurdest bereits schon einmal zum gleichen Thema ermahnt, dies geht aus deinem Text nicht hervor.

Sobald dir die schriftliche Abmahnung vorliegt, lese die Begründung durch. Ich finde, wenn es das erste mal passiert ist, ein völlig unangemessene und eine unverhältnismäßges Vorgehen deines Gebietsleiters.

Ob du die Abmahnung unterschreibst oder nicht ist unerheblich, sie muss dir nur ordnungsgemäß zugestellt sein.

Die Abmahnung an sich ist kaum angreifbar, da es hier eine klare Betriebsanweisung gibt und du dich nicht daran gehalten hast. Solange du nicht bestreiten kannst, davon gewusst zu haben, wirst du hier kaum raus kommen.

Das Ausstempeln dient vor allen Dingen der rechtlichen Absicherung des Arbeitsgebers vor Berufsunfällen.

Sollte dir auf dem Weg etwas passieren, würde die Berufsgenossenschaft für etwaige Kosten aufkommen. Diese zahlen aber evtl. nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unfall bei einem dienstlichen Botengang passiert ist. 

Bist du aber, laut Zeiterfassung gar nicht weg, könnte die BG die Zahlung verweigern.

Abmahnung meiner Meinung etwas hart, aber begründet

Wirbelwind100  16.08.2016, 12:12

Das hat  mit dem Ausstempeln nichts zu tun. Denn die Berufsgenossenschaft muss immer zahlen,  wenn während der Arbeitszeit etwas passiert. Im Büro und Unterwegs.

Forchi 
Fragesteller
 16.08.2016, 12:25

Mag alles sein, oder auch nicht. Glücklicherweise ist nichts passiert. Hier geht es nur um den Vorwurf der Arbeitszeitmanipulation, aber ich werde den genauen Wortlaut der schriftlichen Abmahnung abwarten.

Familiengerd  16.08.2016, 13:15
@Forchi

Hier geht es nur um den Vorwurf der Arbeitszeitmanipulation,

Dieser Vorwurf ist - nach den Details, die Du beschreibst - Unsinn!

Nur dann, wenn dieser Vorwurf in der Abmahnung tatsächlich explizite erhoben wird, solltest Du eine Gegendarstellung/eigene Beschreibung des Vorgangs zu Deiner Personalakte geben.

Du solltest diesbezüglich auch (noch) einmal mit dem Personalrat sprechen(auch wenn er keine rechtlichen Möglichkeiten dagegen hat), da die Abmahnung - wenn auch formal korrekt - inhaltlich ausgesprochen kleinlich ist!

Als "Waffe" zur Stützung eines möglicherweise zukünftig beabsichtigten Kündigung ist sie jedenfalls untauglich!

Deswegen also einen Anwalt aufzusuchen, Geld und Zeit zu opfern, ist diese Angelegenheit überhaupt nicht wert.

DarthMario72  16.08.2016, 13:51
@Familiengerd

Hier geht es nur um den Vorwurf der Arbeitszeitmanipulation,

Dieser Vorwurf ist - nach den Details, die Du beschreibst - Unsinn!

Nur dann, wenn dieser Vorwurf in der Abmahnung tatsächlich explizite erhoben wird, solltest Du eine Gegendarstellung/eigene Beschreibung des Vorgangs zu Deiner Personalakte geben.

Genau das würde ich dann nicht tun. Hat man den Verdacht, dass man auf der Abschussliste steht, geht man in so einem Fall gerade nicht dagegen vor. Der AG könnte dann nämlich seine fehlerhafte Abmahnung noch korrigieren.

Stützt der AG eine Kündigung auf eine fehlerhafte Abmahnung, kann der AN im Kündigungsschutzprozess damit argumentieren, dass diese Abmahnung fehlerhaft und damit unwirksam war.

Familiengerd  16.08.2016, 14:49
@DarthMario72

@ DarthMario72:

Das ist zwar grundsätzlich richtig, für den konkreten Fall aber relativ bedeutungslos.

Denn eine Abmahnung mit dem fehlerhaften Grund "Arbeitzeitbetrug/-manipulation" würde korrigiert in eine Abmahnung "Nichtbefolgung einer Dienstanweisung" (o.ä.), die hier aber ziemlich "lächerlich" wäre und kaum zur "Stützung" einer Kündigung herhalten dürfte!