Abmahnung von Copytrack?

13 Antworten

Im Link von MrDominator bietet der Anwalt doch eine kostenlose Ersteinschätzung an. Mach doch einfach davon Gebrauch.

Wenn Du Dich mit Copytrack in Verbindung setzt, den Sachverhalt darlegst und auch darauf verweist, dass Du Schüler(?) bist, es ein Versehen war, Du damit kein Geld verdienen willst, etc. mindern sie vielleicht die Forderung.

Biete aber vielleicht auch ein Entgegenkommen an weil der geforderte Betrag für Dich sehr viel ist, nur Taschengeld, etc. Frag dabei an, weil Du die Forderung nachvollziehen kannst, aber das nicht bedacht hast, ob 50,- € ausreichen.

Manchmal kann man da bissl handeln.

Klingt für mich sehr sehr sehr sehr unseriös. Auf keinen Fall einfach zahlen. Ich würde mich bei Copytrack selbst informieren und sonst vielleicht hier http://abmahnung-medienrecht.de/copytrack/ mal anrufen, die schauen sich das laut Website kostenlos mal an.

RalfCanaria  22.06.2017, 19:58

Nein, es ist nicht unserioes.
Steht auch in dem Link den Du gepostet hast.

MrDominator  22.06.2017, 20:02
@RalfCanaria

Tatsache, mein Fehler. Trotzdem nicht einfach ohne weiteres zahlen :-)

RalfCanaria  22.06.2017, 20:06
@MrDominator

Allerdings waere es fatal gar nicht zu reagieren. Dann wird es naemlich richtig teuer.

MrDominator  22.06.2017, 20:08
@RalfCanaria

Stimmt auch, trotzdem würde ich mir immer vorher gut informieren, bevor ich irgendwem 175€ überweise. Es gibt auch Leute, die auf den BKA-Trojaner reingefallen sind...

Esskah  22.06.2017, 20:02

@MrDominator:

Handelt es sich bei dem Brief von COPYTRACK um Abzocke, Fake oder Betrug?

Leider nein – eine Abmahnung von COPYTRACK müssen Sie ernst nehmen. COPYTRACK vertritt Fotografen, Bildagenturen, Verlage und E-Commerce-Anbieter und ist uns bestens bekannt.

Steht in dem von Dir zitierten Link. Hättest Du vielleicht besser selbst mal gelesen ;-)

Liebe Gutefrage-Leser,

sofern keine Lizenz zur Nutzung der Fotografie nachgewiesen werden kann, sollte man die Schreiben bzw. E-Mails von Copytrack ernst nehmen. Wir haben zwischenzeitlich einige Fälle in der Bearbeitung, in denen Copytrack vertreten durch die Kanzlei Mauser aus Mannheim gerichtlich vorgeht, weil nicht gezahlt wurde. ALLERDINGS: In den uns bekannten Fällen sind die Lizenzgebühren sämtlich nach der Tabelle MFM berechnet.

Ob aber die MFM-Empfehlungen, bei denen es sich weniger um eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte als vielmehr eher um eine einseitige Festlegung eines Fotografenverbandes handelt, überhaupt angewendet werden können, um den sogenannten Lizenzschaden zu berechnen, ist mehr als fraglich. Jedenfalls reicht allein der Umstand, dass die Fotografie von einem Berufsfotografen gefertigt worden ist, nicht aus, um die MFM-Tarife anzuwenden.

MFM: Nur anwendbar, wenn Lizenzpraxis nachgewiesen werden kann

Das Landgericht Berlin führt in einer von uns hierzu erstrittenen Entscheidung aus (Urteil vom 29.01.2016 - 16 O 522/14):

"Maßgebend ist vielmehr die eigene Lizensierungspraxis des Urhebers. Die MFM-Tabelle, bei der ohnehin zweifelhaft ist, inwieweit sie tatsächlich die üblichen Lizenzen von Berufsfotografen abbildet, ist nur dann anzuwenden, wenn auch eine entsprechende Lizensierungspraxis besteht."

Nach unseren Erfahrungswerten kann eine solche Lizensierungspraxis in den wenigsten Fällen nachgewiesen werden.

Wie viel gezahlt werden muss ist einzelfallabhängig

Die Frage, welche Lizenzgebühr angemessen ist, muss daher einzelfallbezogen beantwortet werden. In der Regel liegt die nach unserer Auffassung angemessene Betrag zwischen 20,00 und 200,00 EUR. Jedenfalls haben wir bisher keinem unserer Mandanten, die eine Copytrack-Zahlungsaufforderung erhalten haben, empfohlen, mehr als 200,00 EUR zu zahlen.

Kostenfreie Erstberatung bei SOS Abmahnung

Sofern auch Sie von einer Copytrack-Zahlungsaufforderung oder Abmahnung betroffen sind, können Sie sich gerne an uns wenden und von unserem Angebot der garantiert kostenfreien anwaltlichen Erstberatung Gebrauch machen. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier:

https://abmahnung.sos-recht.de/abmahnung-von-copytrack/

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Carl Christian Müller

 - (YouTube, Bilder, Google)

Sofern keine Lizenz zur Nutzung der Fotografie nachgewiesen werden kann, sollte man die Schreiben bzw. E-Mails von Copytrack ernst nehmen. Wir haben zwischenzeitlich einige Fälle in der Bearbeitung, in denen Copytrack vertreten durch die Kanzlei Mauser aus Mannheim gerichtlich vorgeht, weil nicht gezahlt wurde. ALLERDINGS: In den uns bekannten Fällen sind die Lizenzgebühren sämtlich nach der Tabelle MFM berechnet.

Ob aber die MFM-Empfehlungen, bei denen es sich weniger um eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte als vielmehr eher um eine einseitige Festlegung eines Fotografenverbandes handelt, überhaupt angewendet werden können, um den sogenannten Lizenzschaden zu berechnen, ist mehr als fraglich. Jedenfalls reicht allein der Umstand, dass die Fotografie von einem Berufsfotografen gefertigt worden ist, nicht aus, um die MFM-Tarife anzuwenden.

Das Landgericht Berlin führt in einer von uns hierzu erstrittenen Entscheidung aus (Urteil vom 29.01.2016 - 16 O 522/14):

"Maßgebend ist vielmehr die eigene Lizensierungspraxis des Urhebers. Die MFM-Tabelle, bei der ohnehin zweifelhaft ist, inwieweit sie tatsächlich die üblichen Lizenzen von Berufsfotografen abbildet, ist nur dann anzuwenden, wenn auch eine entsprechende Lizensierungspraxis besteht."

Nach unseren Erfahrungswerten kann eine solche Lizensierungspraxis in den wenigsten Fällen nachgewiesen werden.

 

Wann lernen die "Youtuber" wohl mal, dass sie im Internet nicht einfach machen können, was sie wollen?

UIFnotgood 
Fragesteller
 22.06.2017, 19:53

Bin kein richtiger, habe nur ein Mod Video gemacht vom Flight Simulator X und dafür eben ein Bild genommen, wie das Flugzeug aussieht. Das Video hat nur 900 Aufrufe

DerHans  22.06.2017, 19:54
@UIFnotgood

Du hast dich mit fremden Federn geschmückt. Also wirst du jetzt zahlen müssen.

Alaahh  22.06.2017, 23:37

Wie kann man wissen ob das Foto frei oder nicht frei ist!

ProfDrDrStrom  23.06.2017, 06:48
@Alaahh

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!!

DerHans  23.06.2017, 10:08
@Alaahh

Genau das musst du eben erst prüfen, BEVOR du einfach die Werke anderer Leute benutzt