Abmahnung Filesharing?
Liebe Community,
soeben erhielt ich eine Abmahnung bezüglich einer Urheberrechtsverletzung (Filesharing) eines Computer Spiels.
Die vorgeschlagene Summe beläuft sich auf etwa 500 Euro.
Was micht jedoch stutzig macht ist, dass dieses "Tatvergehen" im November 2019 geschehen sein soll, spricht es schon über 5 Jahre her ist. Darüber hinaus war ich zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig.
Es steht klar geschrieben, dass im November 2019 die Anwaltskanzlei, uns bzw. meine Eltern als Täter vom Internetprovider identifiziert haben soll.
Meines Erachtens nach müsste das doch längst verjährt sein oder gilt die Frist erst ab dem Zeitpunkt in dem ich diesen Brief erhalten habe.
2 Antworten
Die Verjährungsfrist für einen Unterlassungsanspruch beträgt drei Jahre und beginnt mit Kenntnis des Rechteinhabers von der Rechtsverletzung zu laufen. Hier kannst du entsprechend die Einrede der Verjährung erheben und die Abgabe einer UE verweigern. Eine ungerechtfertigte Bereicherung, die einen Schadensersatzanspruch rechtfertigen kann, verjährt jedoch erst nach zehn Jahren (§ 102 S. 2 UrhG).
An wen genau richtet sich denn die Abmahnung überhaupt, an dich oder deine ehemals Sorgeberechtigten? Sofern letzteres der Fall ist, sollten diese die Rechtsverletzung bestreiten, möglichst nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt des Filesharings nicht im fraglichen Netzwerk hätten sein können und darauf hinweisen, dass das Netzwerk mit mehreren Personen geteilt wird.
Richtet sich die Abmahnung an dich, so wäre zu prüfen, ob diese rechtmäßig ergangen ist. Ein Unterlassungsanspruch wäre wie gesagt verjährt, Anspruch auf Schadensersatz und Ersatz der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten kann aber dennoch bestehen, wenn du die strittige Rechtsverletzung tatsächlich begangen hast. Wende dich bitte im Zweifel an den Verbraucherzentrale e. V. deines Bundeslandes (die Vertretung deiner Angelegenheiten ist hier gegen einmalige Pauschale möglich, allerdings nur außergerichtlich), eine sonstige Rechtsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
LG
Wenn sich die Abmahnung nicht an dich richtet, solltest du überhaupt nicht mit der Gegenseite in Kontakt treten. Abgemahnt wurden deine Eltern, diese haben nichts getan und sollten hierauf auch hinweisen. Einen Beispieltext kann ich dir hier gerne einmal vorschreiben:
Mustermann Verwertungsgesellschaft mbH ./. Eltern von Michimax19
Ihr Zeichen [...]
Sehr geehrte/r [...],
hiermit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom [...], in welchem Sie mir eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten von [...] vorwerfen.
Ihre Forderung kann ich mir nicht erklären, weder Ihr Mandant noch der vermeintlich von mir geteilte Inhalt sind mir vor Ihrem Schreiben bekannt gewesen.
Über dies komme ich bereits deshalb nicht als Täter in Frage, da ich mich zum Zeitpunkt des vermeintlichen Rechtsverstoßes [z. B. auf der Arbeit befunden habe, etc.]. Meinen Internetanschluss teile ich mit mehren Familienangehörigen, welche von mir instruiert worden sind, über diesen keine Rechtsverletzungen zu begehen.
Vorsorglich weise ich Sie auch darauf hin, dass ein Unterlassungsanspruch jedenfalls schon aufgrund eingetretener Verjährung nicht bestehen kann. Nach alledem betrachte ich auch die geltend gemachte Schadensersatzforderung als unbegründet und gehe davon aus, dass Ihre Abmahnung unberechtigt ergangen ist.
Ich fordere Sie daher auf, bis [heute + 14 Tage] die geltend gemachte Forderung mir gegenüber schriftsätzlich zurückzunehmen. Für den Fall des fruchtlosen Verstreichens vorgenannter Frist behalte ich mir die Erhebung einer negativen Feststellungsklage sowie die Betrauung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung meiner Interessen ausdrücklich vor.
Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung
[...]
Im Zweifel besteht wie gesagt die Möglichkeit, sich an die VZ zu wenden. Die Vertretung würde deine Eltern einmalig EUR 50,-- bzw. sollten diese nur über ein geringes Einkommen verfügen EUR 36,-- kosten. Die Einschaltung eines Rechtsanwalt ergibt spätestens dann Sinn, wenn es so aussieht, als würde die Gegenseite es auf eine Klage ankommen lassen wollen. Gerade bei typischen Abmahnkanzleien kann man aber oft auch bereits außergerichtlich für eine Erledigung sorgen, wenn man begründet vorträgt.
Vielen Dank, ich werde die Optionen durchgehen und diese Vorlage eventuell nutzen. Vielen Dank für die Hilfe. Ich werde berichten, wie es weiterläuft.
Wende Dich z.B. an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt.
Ja das ist das Problem. Ich habe mehrfach bei Anwälten angerufen und Sie wollen immer das ich Ihnen alles sende und sagen aus irgend einem Grund immer "Ihr Fall ist besonders speziell"... Ich habe das gefühl, das es doch besser wäre sich mit der Anwaltskanzlei des Klägers in Verbindung zu setzen, aber ich schau mal.
Mache bei einem Anwalt einen Termin vor Ort oder wende Dich eben an die Verbraucherzentrale.
Fertig.
Vielen Dank für die detaillierte Auskunft. Die Abmahnung richtet sich gegen meine ehmaligen Sorgeberechtigten. Wäre es eventuell hilfreich sich mit der "klagenden" Anwaltskanzlei in Verbindung zu setzen und zu versuchen, eventuell den Betrag, durch das Argument der verjährten Unterlassungserklärung, zu senken?
Oder soll ich es tatsächlich mit einem Rechtsanwalt versuchen?