Copyright eines Romanes umgehen?

2 Antworten

Copyright ist ein Konzept des angloamerikanischen Rechtskreis und existiert hierzulande nicht. Für dich gilt das Gesetz betreffend Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

Sofern dir für das englische Werk kein gesetzlich erlaubter Nutzungszweck (wie bspw. der zeitige Verfall) oder eine Lizenz des Urhebers vorliegt, darfst du auch keine Übersetzung dieses Werkes ohne das Einverständnis des Urhebers verbreiten. Tust du dies dennoch, so machst du dich strafbar und hast entsprechend auch mit zivilrechtlichen Forderungen zu rechnen (§§ 23 I 1, 106 UrhG).

LG

Joh832 
Fragesteller
 04.02.2024, 20:11

Danke Dean Blohm für die Richtigstellung. Aber wie verhält sich dieses Recht, wenn ich den Text abändere? Oder wie stark muss die Änderung sein, damit ich mit diesen (Schutz-) Rechten nicht mehr in Konflikt komme?

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ruhrgur  04.02.2024, 20:22
@Joh832

Ein hinreichender Abstand i. S. d. § 23 I 2 UrhG liegt nur vor, wenn die Bearbeitung in ihrem ätherischen Gesamtbild so erheblich von dem Ursprungswerk abweicht, dass das neu geschaffene zu größeren Teilen als das Ursprungswerk erkennbar ist (vgl. Dreier/Schulze § 23 Rn. 4). Eine Übersetzung kann keinen hinreichenden Abstand waren, da hierbei immer das Ursprungswerk im Vordergrund stehen wird.

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Joh832 
Fragesteller
 04.02.2024, 20:49
@ruhrgur

Nun, mir sind zu den übersetzten Texten wichtige Details eingefallen, die ich dann meinem Text dazu getan habe. Und andere Dinge, die ich für unwichtig oder gar falsch hielt, weggetan. Oder müsste ich, da es sich um eine Biografie handelt, auch alle Namen abändern?

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ruhrgur  04.02.2024, 21:24
@Joh832

Biografische Tatsachen können nicht urheberrechtlich geschützt sein, der urheberrechtliche Schutz gilt in diesem Fall nur für den spezifischen Text. Eine Biografie dürftest du natürlich auch selbst schreiben, sofern du eben nicht einfach eine bereits existente Biografie sinngemäß übersetzt.

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Joh832 
Fragesteller
 05.02.2024, 13:51
@ruhrgur

Sorry, aber kannst du mir das auch in einfacher Sprache erklären? Ich verstehe nicht so recht, was du mir damit erklären willst?

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ruhrgur  05.02.2024, 14:36
@Joh832

Du darfst eine Biografie schreiben, wenn du hierbei lediglich Fakten aufzählst. Eine bereits bestehende Biografie übersetzen und in anderer Sprache herausbringen darfst du hingegen nicht ohne das Einverständnis des Originalurhebers.

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Von Experte ruhrgur bestätigt

Nein. Mit dem Copyright nicht. Denn das gibt es so in Deutschland nicht.

Aber mit dem Urheberrecht und den Verwertungsrechten des Verlages.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung