Ablöse für Küche ohne Rechnung?

7 Antworten

Wenn sie erst 6 Monate alt sein soll, dann ist noch Garantie auf der Küche und den Geräten, daher benötigst du auf jeden Fall die Rechnung. Wenn er sie nicht mehr hat, soll er sich eine Kopie besorgen.

Dann siehst du, wie alt sie wirklich ist, was sie gekostet hat und dann kannst du immer noch entscheiden, sie für 2.000,-- Euro zu übernehmen. Würde ich nur, wenn sie mindestens 3.000,-- Euro gekostet hätte.

Sonst soll er sie ausbauen und du kaufst eine neue.

Sollte die Küche wirklich erst sechs Monate alt sein, hast Du noch 18 Monate Garantie.

Ohne Rechnung ist das aber nicht möglich!

Ich würde definitiv keine Küche ohne Rechnung kaufen.

Sollte der Vormieter keine Rechnung haben, dann soll er seine Küche ausbauen und mitnehmen.

Da er das sicher nicht möchte, wird er Dir wohl oder übel die Rechnung vorlegen müssen.

Ich nehme mal an, dass er den Neupreis seiner Küche von Dir fordert.

Du bist am Drücker!

Diese Küche passt sicher in der neuen Wohnung Deines Vormieters nicht und er hat absolut keine Bock sie mitzunehmen.

Mehr als EUR 1.000,- würde ich auf keinen Fall zahlen.

Natürlich ist das rechtens.

Du musst das Angebot ja nicht annehmen. Lehnst du es ab, muss der Vormieter seine Küche eben mitnehmen.

Rechtens ist das schon. Es wurde Dir ein Angebot gemacht, dass Du entweder annehmen oder ablehnen kannst. Lehnst Du ab, dann wird der Vormieter die Küche abbauen und mitnehmen müssen.

Wenn Dir 2.000 EUR zu viel sind, weil Du dir für 1.200 EUR eine billigere Küchen kaufen kannst, dann lehne einfach ab.

Bedenke aber, dass in den 1.200 EUR vermutlich nicht die Aufbau- und Anschlusskosten inbegriffen sind, die dich auch einige hundert EUR kosten können.

Mach ihm einen Gegenvorschlag: Er kann die Kueche kostenlos drin lassen und sich so die Abbau- und Entsorgungskosten sparen.