Abgemeldetes Fahrzeug am Straßenrand abstellen
Da das Verschrotten alter Fahrzeuge zur Zeit nicht so einfach ist, stellte unser Sohn sein Saisonfahrzeug am Straßenrand ab, obwohl es bereits kein gültiges Kennzeichen mehr besaß.Er bekam einen Termin von der Autoverwertung zur Abholung des Fahrzeugs zwei Wochen später. Leider hatte er keine Möglichkeit, seinen PKW auf einem nicht öffentlichen Platz abzustellen.Jetzt kam ein Schreiben vom Ordnungsamt, dass ein Verfahren eingeleitet wird.
In welcher Höhe wird jetzt ein Bußgeld fällig ? Drohen ihm auch Punkte in Flensburg ?
Danke im Voraus für die Antworten.
3 Antworten
Stellt dem Ordnungsamt den Sachverhalt dar, dann wird das sicherlich eingestellt!
warum sollte das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt werden?! Das Fahrzeug hat nun mal dort gestanden! Es gibt ja schwerwiegende Gründe warum sowas verboten ist.
Das findest Du sicherlich in der StVO. Oder einfach den Bescheid abwarten...
Habe meinen PKW am 16.01.15 abgemeldet und am 19.01.15 war schon jemand vom Ordnungsamt da und hat mir einen roten Zettel ans Auto gepeppt, mit einer Frist von 14 Tagen, den PKW wegzustellen. Habe den PKW auch innerhalb dieser Frist bei einem Bekannten in eine Garage gestellt. Vor einigen Tagen kam ein Bescheid vom O-amt, mit einem Bescheid über eine Ordnungswidrigkeit. Der Spaß kostet ein Bußgeld von 60,-- €, 25,-- € Gebühren und 3,95 € an Auslagen. Zusätzlich ein Punkt in Flensburg.