Abgelaufene Cola getrunken, Konsequenzen?
Supermarkt befiehlt Mitarbeiter, nach der Mittagspause die seit einem Tag abgelaufene Cola auszukippen , damit der Supermarkt wenigstens den Pfand zurückbekommt. Die Cola ist nicht zum Verkauf angeboten, da sie ja abgelaufen ist, daher ist sie im Lager.
Mitarbeiter denkt sich, was soll denn bitteschön an einer seit gestern abgelaufenen Cola so falsch sein. Er trinkt die Cola heimlich in der Mittagspause. Er wird erwischt, und hat nun eine Anzeige wegen Diebstahl bekommen - der Supermarkt bringt konsequent alles zur Anzeige ohne Ausnahme, das steht so im Vertrag und da hat auch der Chef keine Handhabe.
Jetzt will der Supermarkt prüfen, ob sie den Auszubildenden fristlos kündigen oder ,, nur '' abmahnen dürfen hierfür ?
Darf tatsächlich wegen so einer Kleinigkeit, wo schließlich kein finanzieller Schaden entstanden ist, einem Azubi gekündigt werden ? Er hat dann die Ausbildungszeit ja komplett vergeudet.
6 Antworten
Ob die Cola abgelaufen ist der nicht spielt keine Rolle.
Die Cola gehört dem Supermarkt. Folglich ist es Diebstahl, wenn man sie trinkt.
Er trinkt die Cola heimlich in der Mittagspause
Warum heimlich? Er hat anscheinend gewußt, dass er es nicht darf. Dann kann er sich hinterher auch nicht beschweren, dass er die Konsquenz eines Diebstahls zu tragen hat.
Was hat ihn daran gehindert, seinen Chef zu fragen, ob er sie trinken darf?
Es geht nicht um den Verlust. Es geht um den Vertragsbruch.
Warum abgelaufene Ware entsorgt werden muss, kann er sich bestimmt von seinem Chef erklären lassen.
andere Leute werden nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt, weil sie Pfandbons im Werte von1,25 eingelöst hat.
Aber hier entsteht gar kein finanzieller Schaden.
wenn die Konzernspitze diese Richtliniene ausgibt , kann die Filialverwaltung nichts machen, Dumm gelaufen für die Person , man darf sich eben nicht erwischen lassen
Die Cola befand sich ja im Besitz des Supermarkts und so gesehen ist das tatsächlich Diebstahl, aber ich finde ganz klar, dass der Supermarkt zu hart ist.
MfG
wenn dies als Diebstahl durch gehen sollte , darf hier fristlos gekündigt werden.
Diebstahl verlangt also keinen Vermögensverlust ? Weil die Firma hat ja so gesehen keinen Vermögensverlust.
Deshalb schrieb ich wenn es als Diebstahl durchgehen sollte.
wäre ich der Chef hätte ich da nichts gesagt , aber meine persönliche Meinung dazu hilft hier niemandem weiter ;-)
Jap. Ist Diebstahl, darf gekündigt werden.
Doch ob sie ausgekippt wird, oder getrunken wird ..
ich persönlich als Chef würde dann selbstverständlich sagen, bezahl den Pfand und die Flasche gehört dir , oder trink sie hier aus und lass den Pfand da.
Warum soll es weggeschmissen werden ? Auch wenn es gesetzlich nicht mehr verkauft werden darf.
Was soll denn bei der Anzeige bei rumspringen ? Einstellung ohne Auflagen wegen geringer Schuld tippe ich mal.
mag sein , nur wenn die Firma sagt einen Dieb beschäftigen wir nicht weiter ....
Auch der Abfall (um den es sich hier handelt) gehört dem Betrieb, und der bestimmt was damit gemacht wird. Das ist letztlich genau so wie beim Containern. Da gibt es ebenfalls bereits einschlägige Gerichtsurteile. Dem Supermarkt bzw. dessen Geschäftsführer und den Eigentümern, geht es hier ums Prinzip. Das muß man zwar nicht gut heißen, aber als Angestellter (und auch als Azubi) im Verkauf sollte man die diesbezüglichen Gesetze kennen und sich halt daran halten. An Informationen darüber, auch in der Presse, hat es schließlich nicht gemangelt.
Es steht im Arbeitsvertrag, dass hat er sogar unterschrieben zu Ausbildungsbeginn, dass abgelaufene Waren entsorgt werden und nicht von den Mitarbeitern verzehrt werden dürfen.
Welchen Verlust erleidet denn der Laden, ob die Cola nun ausgekippt oder getrunken wird ?